TSV und AAMSG weiter im Clinch

München · Catering-Streit

München · Es brodelt weiter im so genannten Catering-Streit zwischen dem TSV 1860 München und dem FC Bayern bzw. der Allianz Arena ­München Stadion GmbH (AAMSG). Jetzt geht der TSV in die Offensive und erklärt, auf ein Angebot an die AAMSG noch immer keine Stellungnahme bekommen zu haben. Demnach habe der TSV bereits am 25. April der AAMSG vorgeschlagen, die regelmäßigen Zahlungen auf ein neutrales Konto zu überweisen, auf welches diejenige Partei Zugriff erhält, die den Prozess um den Catering-Vertrag gewinnt.

Der TSV sieht sich mit diesem Vertrag übervorteilt und gesteht der AAMSG nicht den vollen Betrag zu, da der Verein nur 1500 statt der kalkulierten 3000 Business-Seats vermarktet. Dieses Vorgehen »mag ein untrüglicher Hinweis darauf sein, dass wir zahlungsbereit sind, allerdings unsere berechtigten und rechtlich fundierten Interessen nicht vernachlässigen wollen und im Sinne unseres Unternehmens auch nicht vernachlässigen dürfen«, erklärt der TSV.

Dem Rat der Anwälte folgend habe der TSV die Zahlungen an die AAMSG eingestellt, um Ansprüche, die sich aus den anhängigen Rechtsstreiten ergeben, zu sichern. »Die Notwendigkeit dazu ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass der FCB in jüngster Zeit mehrfach öffentlich betont hat, das Mietverhältnis zeitnah beenden zu wollen«, erläutert die Geschäftsführung. »Wenn dies tatsächlich der Fall wäre, müsste der TSV 1860 im Fall des Prozess-Gewinns befürchten, Ansprüche nicht zeitnah durchsetzen zu können.«

Unrichtig sei die in den Medien geäußerte Behauptung, 1860 München würde seit zwei Monaten keine Miete zahlen. Die wesentlichen fixen Mietbestandteile seien vorab halbjährlich entrichtet worden. Die nächste wesentliche Mietvorauszahlung in Höhe von einer Million Euro werde erst in der neuen Saison fällig. Geschäftsführer Manfred Stoffers: »Seit vier Jahren haben wir Beträge in Millionenhöhe ohne entsprechende Gegenleistung gezahlt. Es ist doch nur allzu verständlich, dass wir jetzt versuchen, mit den rechtlich zulässigen Mitteln unser Geld zurückzubekommen.«

Artikel vom 11.05.2010
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