Kreisverwaltungsreferat weigert sich

Bogenhausen · BA für Achtung Schule-Schilder

Bogenhausen · Formen eines Schildbürgerstreichs nimmt das Hin und Her um die Schulwegsicherheit an der Brodersen-/Max-Nadler-Straße/Rudolf-Steiner-Schule an. Auf der einen Seite steht der Anlieger Michael Höland und der Bezirksausschuss (BA), auf der anderen das Kreisverwaltungsreferat (KVR). Die Behörde lehnt zwei Tafeln »des gewünschten Zeichens 136 StVO, Gefahrenzeichen Kinder« ab, die Kommunalpolitiker bezeichnen die KVR-Antwort als »unbefriedigend« und sind sich mit Architekt und Stadtplaner Höland einig, der die »Nichterkenntnis der Notwendigkeit« nicht verstehen kann.

Der an die Beamten adressierte Einspruch der Lokalpolitiker ist eindeutig: »Es gibt in der Nähe andere Beispiele für Hinweisschilder in 30er-Zonen, zum Beispiel in der Schnorr-von-Carolsfeldstraße. Die Argumente des Architekten erscheinen plausibel. Die Aufstellung von zwei Verkehrszeichen ›Achtung Schule‹ wird weiterhin für notwendig erachtet.« Das Votum zu dieser Formulierung im BA fiel einstimmig aus.

Das KVR indes ist nach einer Ortsbesichtigung anderer Meinung. »Schüler aus Richtung S-Bahnhof Englschalking können die Brodersenstraße problemlos über zwei vorhandene Fußgängerüberwege auf Höhe Plankenhof- und Max-Nadler-Straße queren. Beide Überwege sind zusätzlich durch Schulweghelfer gesichert.« Entsprechende Tafeln würden nur an »bestehenden Gefahrenlagen erstellt, die das allgemeine Risiko eine Beeinträchtigung erheblich übersteigen. Dies ist hier nicht festzustellen.« Als ob eine Reaktion erst nach einem Unfall zu erfolgen hat, fügt das KVR schriftlich an: »In den letzten beiden Jahren wurden weder in der Brodersen- noch in der Max-Nadler-Straße Schulwegunfälle registriert.«

Und weiter: »Das hohe Aufkommen an Fahrzeug- und Fußgängerverkehr zur schulrelevanten Zeit bereitet zwar Probleme im Verkehrsablauf. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Zielverkehr, das heißt Eltern, Lehrer und andere Personen, die die Schule als Ziel anfahren, denen die verkehrlichen Gegebenheiten bekannt und deren Geschwindigkeit aus diesem Grund verringert ist.« Ob dieser Darstellung staunten sich einige BA-Mitglieder teils kopfschüttelnd an. Sie lassen in dieser Sache nicht locker, ebenso wie Antragssteller Höland, der unter anderem klar stellte, dass Schulweghelfer »nur zwischen 7.30 bis 8.10 Uhr im Einsatz sind, in der Schule aber bis in den Nachmittag hinein Unterricht stattfindet« und »Schüler sehr wohl die Fahrbahn zwischen den Zebrastreifen überqueren – gottlob ohne Folgen.« ikb

Artikel vom 05.05.2010
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