Freinacht am 30. April: Information der Münchner Polizei

München · Streiche, aber keine Straftaten!

München · „Streiche – ja, Straftaten – nein“, diese Devise gibt die Münchner Polizei zur Freinacht, auch Walpurgisnacht genannt, vom 30. April auf 1. Mai aus. Schließlich gehöre das zum bayerischen Brauchtum. Allerdings wird dieser alte Brauch alljährlich, vor allem von Jugendlichen, falsch ausgelegt. So musste die Münchner Polizei vergangenes Jahr eine Vielzahl von „Freinachteinsätzen“ erledigen. Dabei handelte es sich in vielen Fällen nicht nur um harmlose Streiche, sondern um strafrechtlich relevante Angelegenheiten.

Die Palette der Straftaten erstreckte sich von Sachbeschädigungen bis hin zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. So war es oftmals nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass dieses Verhalten zu keinen schweren Unfällen führte, so die Polizei.

Auch heuer werden deshalb von der Polizei wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt. Sollten dabei Straftaten wie Brandstiftungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen, Schmierschriften oder sonstige gefährdende Aktionen festgestellt werden, so müssen die Verursacher mit einer Strafanzeige rechnen und haben die strafrechtlichen Folgen in vollem Umfang zu tragen. Ebenso müssen sie für zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die oftmals eine empfindliche Höhe erreichen können, geradestehen.

Artikel vom 21.04.2011
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...