Ausweisung als Grünfläche: Stadt muss Grundstück kaufen

Bogenhausen · Freiwillig enteignet

Weil dieses Gundstück statt Bauland zu werden als öffentliche Grünfläche ausgewiesen wurde, ließ sich die Eigentümerin lieber enteignen. 	Foto:  hgb

Weil dieses Gundstück statt Bauland zu werden als öffentliche Grünfläche ausgewiesen wurde, ließ sich die Eigentümerin lieber enteignen. Foto: hgb

Bogenhausen · Knapp 5 Millionen Euro für ­­etwa 27.800 Quadratmeter Grund oder etwa 178 Euro pro Quadratmeter bezahlte die Landeshauptstadt München für zwei Geländestreifen an der Ecke Denninger/ Weltenburger Straße. Genauer: Musste die Stadt bezahlen. Denn: Die Besitzerin der Areale ließ sich enteignen, »die Übernahme erfolgte auf gerichtlichen Antrag der Eigentümerin wegen Ausweisung als öffentliche Grünfläche«, wie es offiziell in der Begründung hieß, die dem Bezirksausschuss Bogenhausen zur Kenntnisnahme aus dem Rathaus vorgelegt wurde.

»Eigentum, Nutzen und Lasten gingen am 1. Dezember 2009 über, Grundbuchberichtigung erfolgt nachträglich.«, erläutert das Kommunalreferat, Abteilung Grundstücksverkehr, Sachgebiet Ost. Und weiter: »Derzeitige Nutzung der Vertragsfläche: Grünfläche mit leerstehendem Wohnhaus.«

Der Vorgang ist gesetzlich verankert. So heißt es im Baugesetzbuch § 43, Abs. 1 unter Entschädigung und Verfahren: »Ist die Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks oder durch Begründung eines Rechts zu leisten und kommt eine Einigung nicht zustande, kann der Eigentümer die Entziehung des Eigentums oder die Begründung des Rechts verlangen. Der Eigentümer kann den Antrag auf Entziehung des Eigentums oder auf Begründung des Rechts bei der Enteignungsbehörde stellen.« Bei den Grundstücken handelt es sich um zwei Geländestreifen innerhalb eines größeren Areals hinter der Randbebauung an der Denninger Straße – ein Streifen mit gut 13.000 Quadratmetern (das Grundstück zieht sich bis zur Neckarstraße), der andere Streifen mit gut 14.000 Quadratmetern. Einer »Mitteilung über ein Grundstücksgeschäft« aus dem Rathaus kann man entnehmen, dass der Enteignungsbeschluss durch die Regierung von Oberbayern am ­21. November 2003 erfolgte, »der Nachtragsbeschluss mit Ausführungsanordnung vom 20. Oktober 2009« datiert.

Auf Nachfrage nach dem Hintergrund des Geschäfts antwortete Pressesprecherin Silke Pesik aus dem Kommunalreferat: »Die Flächen Flurstücke 544/4 und 544/15 je Gemarkung Berg am Laim wurden von der Stadt im Rahmen eines Enteignungsverfahrens erworben. Sie liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1489, der diese als öffentliche Grünflächen ausweist. Die Flächen sollen daher Bestandteil des sogenannten ›Grünen Bandes Ost‹ werden. Das Flurstück 544/4 ist 13.666 Quadratmeter groß und das Flurstück 544/15 besitzt ein Flächenausmaß von 14.134 Quadratmeter. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen aus Gründen des Datenschutzes keine weiteren Informationen mitteilen können.«

Es liegt auf der Hand: Die Eigentümerin hat wohl gehofft, dass das Areal Bauland wird, was aber nicht eintraf, weil die Stadt es als Grünflache auswies. Bogenhausens Experte für Grundstücksangelegenheiten, SPD-Bezirksausschussmitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Planung, Frank Otto: »Wenn die Stadt ein Gelände als Grünfläche ausweist, dann kann ein Grundbesitzer verlangen, dass die Kommune das Areal übernimmt. Es ist doch immer so, dass Grundbesitzer hoffen, dass ihr Boden einmal Bauland wird.«

Die ehemalige Besitzerin der Grundstücke, angesprochen auf das Geschäft mit der Stadt: »Das ist ja schon Jahre her, dazu möchte ich wirklich keine Aussage geben, ich will nicht, dass was in der Zeitung steht.« Helmut G. Blessing

Artikel vom 09.03.2010
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