Gesundheitsrisiko durch erhöhten Chlorgehalt?

Gefahr im Schwimmunterricht?

München · Die CSU-Stadtrats-Mitglieder Marianne Brunner, Hans Podiuk und Adi Wiedemann wollen vom Schulreferat wissen, wie dieses mögliche Gesundheitsgefährdungen, die sich aus der Chlorierung des Hallenbadwassers ergeben könnten, beurteilt.

Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umweltschutz: »Sowohl das Schulreferat als auch das Referat für Gesundheit und Umwelt halten selbstverständlich eine regelmäßige Überprüfung der Badewasserqualität sowohl in mikrobiologischer als auch in chemisch-physikalischer Hinsicht zum Ausschluss gesundheitlicher Gefährdungen der Badegäste für unabdingbar.

Derartige Untersuchungen werden in den Schulschwimmbädern in München auch monatlich durch ein geeignetes Labor (Stadtwerke) durchgeführt. Neben diesen Untersuchungen findet in jedem der Schwimmbäder mehrmals täglich (5 x) die Bestimmung hygienerelevanter Parameter (freies Chlor, gebundenes Chlor, ph-Wert, Redox-Potential) durch das Schwimmbadpersonal statt.

Zudem wird die am Schwimmunterricht teilnehmende Schülerzahl regelmäßig registriert. Ergeben die Schwimmbad-internen Überprüfungen eine Überschreitung festgesetzter Höchstwerte bzw. hygienerelevante Abweichung festgesetzter Höchstwerte (Chlor) bzw. eine hygienerelevante Abweichung bestimmter Parameter (ph-Wert, Redox-Potential) erfolgt solange ein Aussetzen des Schwimmunterrichtes bis diese Mängel behoben wurden und wieder im Normbereich gelegene Werte nachgewiesen werden konnten.

Das Sachgebiet Stadthygiene des Referates für Gesundheit und Umwelt (RGU 153) kontrolliert darüberhinaus zweimal jährlich unangemeldet sämtliche im Stadtgebiet München gelegene Bäder auf Einhaltung notwendiger Hygienevorkehrungen. Überprüft wird dabei unter anderem die Dokumentation der regelmäßig vom Schwimmbadbetreiber durchzuführenden täglichen Untersuchungen sowie deren Ergebnisse.

Bei Feststellen von Mängeln wird deren unverzügliche Behebung angemahnt und kontrolliert. Die im Abdruck dem RGU 153 vom Labor zugeleiteten Ergebnisse der monatlichen mikrobiologischen und chemisch-/physikalischen Untersuchungen des Schwimm- und Badebeckenwassers werden ebenfalls überprüft und bei hygienekritischen Ergebnissen entsprechende Interventionsmaßnahmen veranlasst.« N. F.

Artikel vom 07.03.2001
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