Weniger Geld für jüngere Mitarbeiter

München · Ungleiches Honorar

München · Wer älteren Mitarbeitern mehr Lohn zahlt, muss sich nicht vor Klagen wegen Altersdiskriminierung fürchten. Arbeitgeber dürfen Lebens- und Berufserfahrung honorieren. Zu diesem Urteil ist das Arbeitsgericht Marburg gekommen (Az 2 Ca 183/08).

Die Richter entschieden nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins zugunsten eines Arbeitgebers, der einem 51-jährigen Mitarbeiter für die gleiche Arbeit 170 Euro mehr gezahlt hat als dem 31-jährigen Kollegen. Aufgefallen war die Differenz dem jüngeren Angestellten, als ihm sein Arbeitgeber versehentlich erst die 170 Euro zu viel zahlte und dann zurückforderte. Er klagte darauf hin wegen Altersdiskriminierung.

Das Arbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers. Eigentlich sei es zwar diskriminierend, wenn ältere Arbeitnehmer für die gleiche Arbeitsleistung ein höheres Gehalt erhalten als ein jüngerer Arbeitnehmer, doch sei die unterschiedliche Behandlung in diesem Fall angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt.

Der Arbeitgeber wolle so die größere Erfahrung der älteren Mitarbeiter honorieren. Hinzu kämen soziale Gründe, da in der Regel ältere Mitarbeiter Familie und damit höhere Kosten hätten.

Artikel vom 22.12.2008
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