Kein Geschäft wegen Bauarbeiten? Arbeitsagentur kann unterstützen

München · Kurzarbeitergeld als Helfer in der Not

München · Eine Straßenbaustelle ist nicht gerade des Autofahrers Freund. Dass aber Straßenbaumaßnahmen auch betriebliche Abläufe belasten und Arbeitsplätze gefährden können, ist nicht jedem bekannt. So ergeht es derzeit Bäckermeister Ronny Malter mit seiner Filiale und seinen vier Mitarbeitern in Sonneberg.

Durch eine Totalsperrung bleiben mehr als 50 Prozent seiner Kunden, überwiegend aus dem Durchgangsverkehr, der Filiale fern. »Der Ausfall trifft uns länger als ein halbes Jahr«, so Ronny Malter, »das Geschäft muss offen sein, um auch den Kunden zu bedienen, der sich noch durchkämpft. Sonst kommt keiner mehr.« Seine Mitarbeiter wird der Chef halten.

Allerdings hat kein Unternehmen dieser Größenordung Überstunden und Urlaub um sechs Monate zu überbrücken. »Entlassen kommt nicht in Frage, umsetzen in andere Filialen geht nicht und voll bezahlen geht an die Existenz«, so Malter. »Mit der Kurzarbeit habe ich eine erträgliche Lösung gefunden.« Die Mitarbeiter der Filiale erhalten für nicht gearbeitete Zeiten Kurzarbeitergeld und sind weiter versichert für Krankheit, Rente und Arbeitslosigkeit. Dafür zahlt Ronny Malter anteilige Versicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. »Kurzarbeit ist leider nicht ganz kostenlos, aber so behalte ich meine guten Kräfte im Betrieb.« Die Agentur für Arbeit gewährt Kurzarbeitergeld, wenn der Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend und nicht vermeidbar ist.

Voraussetzung ist weiterhin, dass im jeweiligen Kalendermonat mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch vor, wenn der Arbeitsausfall durch behördliche Maßnahmen verursacht ist, die der Arbeitgeber nicht zu vertreten hat. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise behördliche Straßensperrungen. Der Arbeitgeber muss hierbei unmittelbar betroffen sein. Mit der Leistung »Kurzarbeitergeld« kann die Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen in solchen Situationen finanziell unterstützen und helfen Arbeitsplätze zu sichern. Dazu ist eine schriftliche Anzeige bei der Arbeitsagentur notwendig. Weitere Informationen erhalten Interessenten im Hauptamt ihrer regionalen Arbeitsagentur.

Artikel vom 27.08.2008
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