Baumfällungen auf Grundstück in Bogenhausen – lag eine Genehmigung vor?

Bogenhausen · Anwohnerin macht mobil

Andrea Leiber und Heinz Brachvogel vom Umweltnetz München-Ost vor der Hängebuche am Grundstück in Bogenhausen: Die Anwohnerin hatte beobachtet, wie eine Esche (re.) auf dem selben Grundstück »mutwillig« beschädigt und dann »ohne Genehmigung« gefällt wurde

Andrea Leiber und Heinz Brachvogel vom Umweltnetz München-Ost vor der Hängebuche am Grundstück in Bogenhausen: Die Anwohnerin hatte beobachtet, wie eine Esche (re.) auf dem selben Grundstück »mutwillig« beschädigt und dann »ohne Genehmigung« gefällt wurde

Bogenhausen · »Um die Hängebuche mache ich mir wirklich große Sorgen. Dieser wunderschöne Baum darf auf keinen Fall auch noch gefällt werden«, sagt Andrea Leiber. Die Bogenhauserin ist seit Mitte Mai in heller Aufregung, denn auf einem Nachbargrundstück wurde eine zweistämmige Esche gefällt – und zwar, wie Leiber vermutet, ohne Genehmigung.

Die Anwohnerin beobachtete, wie einer Baufirma bei Vorbereitungsarbeiten für den Bau eine Garage mit einem Bagger »brutal die Wurzeln der Esche vom Stamm riss«.

»Außerdem wurde in etwa sieben Meter Höhe ein etwa 20 Zentimeter dicker Stamm abgeschlagen – dafür ist ein gezielter Griff mit der Baggerhand nötig«, berichtet Leiber weiter. Die Erklärung der Bauarbeiter, die Beschädigungen seien nur versehentlich geschehen, lässt die Baumliebhaberin nicht gelten.

Die hinzugerufenen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Bogenhausen (PI 22) sahen die Vorgänge anders. »Aus dem Einsatzprotokoll geht lediglich hervor, dass es sich um das unerlaubte Zurückschneiden von Sträuchern handelt«, berichtet der stellvertretende Dienststellenleiter, Christian Mertens.

Der Grundstückseigentümer wehrt sich gegen die Anschuldigungen. »Auf meinem Grundstück ist kein Baum mutwillig beschädigt worden, das waren ganz normale Aushubarbeiten«, sagt Günter Titius. Alles habe seinen ordentlichen Weg genommen. Sobald man die Beschädigungen bemerkt habe, sei die Untere Naturschutzbehörde informiert worden. Ein Gutachter hätte anschließend festgestellt, dass die Standfestigkeit des Baums nicht mehr gewährleistet sei. »Die Fällung des Baums war also rechtmäßig«, versichert der Grundstückseigentümer.

Bei der Unteren Naturschutzbehörde nachgefragt, bekommt man jedoch die Aussage, dass für das Bogenhauser Grundstück weder für 2007 noch für 2008 Fällgenehmigungen vorliegen. »Aber es ist bereits ein Fachgutachter beauftragt, der sich Ende dieser Woche die Situation ansehen wird«, versichert der Sprecher der Unteren Naturschutzbehörde, Thorsten Vogel. Könne man nachweisen, dass hier Bäume ohne Genehmigung gefällt wurden, müsse der Grundstückseigentümer auch mit einem Bußgeld rechnen.

Bis zu 50.000 Euro könnte ein unerlaubter Kahlschlag kosten. »Doch dafür müsste man einen ganzen Wald abholzen«, meint Vogel. Zur durchschnittlichen Höhe eines Bußgeldes wollte die Behörde keine Aussage machen. »Wird jedoch ein Baum, der normalerweise nicht zur Fällung freigegeben worden wäre, ohne Genehmigung gefällt, ist man bei der Höhe des Bußgeldes schnell im vierstelligen Bereich«, sagt Vogel. Ob die zweistämmige Esche nun mit oder ohne Genehmigung gefällt wurde, werden die Ermittlungen der Unteren Naturschutzbehörde zeigen. Derweil ist der Baumliebhaberin Andrea Leiber nur wichtig, dass »sich der Charakter unserer Straße nicht noch mehr verändert und die romantische Hängebuche erhalten bleibt«. Andrea Koller

Artikel vom 03.06.2008
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