Landratsamt sagt, wo’s erlaubt ist

Landkreis München · Grillsaison eröffnet

Landkreis München · An der Isar ist das Grillen und das Entfachen von Lagerfeuern auf den dafür freigegebenen Kiesbänken der unter Landschaftsschutz stehenden Isar gestattet – aber eben nur dort. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch die Polizei, den Forstschutz und die Naturschutzwacht überwacht.

Diese Kiesbänke sind in zwei Karten eingetragen, die unter www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/985 im Internet abrufbar sind. Die für Grill- und Lagerfeuer notwendige Erlaubnis hat das Landratsamt bereits in Form einer Allgemeinverfügung erteilt, die unter derselben Internetadresse ebenfalls einsehbar und bei den Isar-Anliegergemeinden sowie beim Landratsamt München erhältlich ist.

Wer grillen oder Lagerfeuer machen will, braucht also keine eigene Erlaubnis zu beantragen! Man muss sich nur an die in der veröffentlichten »Allgemeinverfügung zum Schutz der Natur und der Erholungssuchenden« erlassenen Auflagen und Bedingungen halten.

Das Landratsamt bittet besonders darum, beim Grillen und Lagerfeuermachen Rücksicht auf andere zu nehmen und durch umsichtiges Verhalten die Gefahr eines Waldbrandes zu vermeiden.

Weitere Infos zu vielen Orten im Landkreis München findet man auch unter www.BAYregio-M.de.

Artikel vom 03.06.2008
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