Polizei informiert zu bayerischem Brauch »Freinacht«

München · Streiche – ja, Straftaten – nein!

München · Zur »Freinacht« vom 30. April auf 1. Mai rechnet die Polizei München mit einigen Streichen. Allerdings wird dieser alte Brauch alljährlich, vor allem von Jugendlichen, falsch ausgelegt. So hatte die Münchner Polizei vergangenes Jahr eine Vielzahl von »Freinachteinsätzen«.

Dabei handelte es sich in vielen Fällen nicht nur um harmlose Streiche, sondern um strafrechtlich relevante Angelegenheiten. Die Palette der Straftaten erstreckte sich von relativ harmlosen Sachbeschädigungen bis hin zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. So war es oftmals nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass dieses Verhalten zu keinen schweren Unfällen führte, informiert die Polizeiinspektion Bogenhausen.

Auch heuer werden in diesem Zusammenhang von der Polizei wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt. Sollten dabei Straftaten wie Brandstiftungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen, Schmierschriften oder sonstige gefährdende Aktionen festgestellt werden, so müssen die Verursacher mit einer Strafanzeige rechnen und haben die strafrechtlichen Folgen in vollem Umfang zu tragen. Ebenso müssen sie für zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die oftmals eine empfindliche Höhe erreichen können, geradestehen. Die Münchner Polizei bittet deshalb in der Freinacht vom 30. April/1. Mai daran zu denken: Streiche – ja! Straftaten – nein!

Artikel vom 22.04.2008
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