Landkreis München richtet Fachstelle ein

Landkreis München · Obdachlosigkeit verhindern

Landkreis München · Das hohe Mietpreisniveau im Ballungsraum München führt auch im Landkreis München dazu, dass immer mehr Menschen von Obdachlosigkeit bedroht sind. Folgende Zahlen veranschaulichen die Situation: Wurden im Jahr 2005 noch 50 Räumungsklagen vom Sozialamt überprüft, so stieg deren Zahl im Jahr 2006 auf 78, während bis September 2007 bereits 200 Räumungsklagen nachzuprüfen waren.

Die Kommunen des Landkreises München sind verpflichtet, Obdachlosigkeit zu beseitigen bzw. zu verhindern. Die Kosten für die Unterbringung obdachloser Bürger trägt – soweit Sozialbedürftigkeit vorliegt – das Sozialhilfeamt des Landratsamtes München. Sobald die Städte und Gemeinden von der Notlage eines Bürgers erfahren, ergreifen sie geeignete Maßnahmen. Bisher geschah dies jedoch erst, nachdem die Räumungsklage des Vermieters beim Amtsgericht München eingegangen war.

Für die Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen blieb daher denkbar wenig Zeit. Um diese unbefriedigende Situation für die Betroffenen nachhaltig zu verbessern, hat der Kreisausschuss die Einrichtung einer Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) im Landkreis München beschlossen.

Vor wenigen Monaten nahm diese Fachstelle ihren Betrieb auf. Arbeiterwohlfahrt und Diakonie Rosenheim leisten hier Präventionsarbeit, um drohende Obdachlosigkeit abzuwenden. Die FOL berät bei Mietschulden, Kündigungen, Räumungsklagen und bevorstehenden Zwangsräumungen. Sie unterstützt Betroffene bei Antragsstellungen und Behördenkontakten.

Der Landkreis München finanziert die Fachstelle zunächst für drei Jahre mit jährlich 130.000 Euro. Für das Jahr 2007 wurden zusätzlich 20.000 Euro als Anschubfinanzierung bereitgestellt.

Das »A« und »O« für die zielführende Arbeit der Fachstelle ist einerseits der aktive und frühzeitige Dialog mit den Betroffenen und andererseits das Zusammenwirken der beteiligten Kommunen und Institutionen (z. B. Wohnungsbaugesellschaften, Schuldnerberatung, Justiz, Rechtsanwälte, Suchtberatung). Infos unter Tel. 67 20 87 19.

Artikel vom 31.10.2007
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