Informationen über eine Möglichkeit, preiswert eine Immobilie zu kaufen

München · Was ist eigentlich Erbbaurecht?

München · Das Erbbaurecht ist eine Sonderform des Eigentums und stellt ein grundstücksgleiches Recht für den Immobilienerwerber dar. Der ganz entscheidende Unterschied zum konventionellen Wohnungskauf liegt darin, dass der Erwerber Eigentümer der Immobilie und nicht des Grundstücks wird. Er kauft seine Wohnung also ohne den sonst üblichen teuren, nicht abschreibungsfähigen Grundstücksanteil. Ein ganz entscheidender finanzieller Vorteil!

Im Grundbuchamt wird ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt. Das bedeutet im Einzelnen: Der Erwerber kauft die Wohnung mit allen Nutzungsvorteilen des normalen Immobilienerwerbs. Das Grundstück behält der Grundstückseigentümer und der Wohnungseigentümer zahlt als Erbbauberechtigter ein geringes Nutzungsentgelt.

Der Erbbauzins stellt immer eine Verzinsung des Grundstückswertes dar. Im Normalfall liegt die Verzinsung bei etwa drei Prozent des Grundstückswertes. Er kann nicht beliebig erhöht werden, sondern wird im Drei-Jahres-Abstand an den durch das Statistische Bundesamt festgelegten Verbraucherpreisindex für Deutschland angeglichen. Bei einem Grundstückserwerb hingegen würde die Belastung deutlich höher ausfallen.

Mit einer Wohnung im Erbbaurecht kann man genauso verfahren, wie bei einer konventionell gekauften Wohnung. Es ist möglich, die Wohnung zu beleihen, zu verkaufen, zu vererben, zu mieten und mit öffentlichen Mitteln zu fördern.

Der stärkste Vorteil für Selbstnutzer, der sofort ins Auge fällt, ist der deutlich niedrigere Gesamtkaufpreis. Das bedeutet, dass man weniger Eigenkapital aufbringen muss und natürlich auch weniger Fremdkapital benötigt.

Auch für Kapitalanleger gilt: Der Gesamtkaufpreis der Wohnung ist im Vergleich zum üblichen Wohnungskauf äußerst günstig. Man muss weniger fremd finanzieren und hat somit eine geringere Zinsbelastung. Die Höhe des anfallenden Erbbauzinses steht in keinem Verhältnis zum Kauf eines Grundstücks.

Alle Herstellungskosten und alle Aufwendungen zum Erwerb des Erbbaurechtes sind abschreibungsfähig. Bei Vermietung sind die gezahlten Erbbauzinsen Werbungskosten und steuerlich ebenfalls absetzbar.

Als Anleger in eine zu vermietende Wohnung erhält man zudem die gleiche hohe Miete, wie bei konventionell erworbenem Wohneigentum. Erbbaurecht läuft in der Regel über sehr lange Zeiträume, zum Beispiel 75 Jahre. Eine Frage, die immer wieder auftaucht: Was passiert nach Ablauf der 75 Jahre?

In diesem Zeitraum bewohnen nacheinander mehrere Generationen die Wohnung mit allen Nutzungsrechten, falls die Wohnung nicht schon vor Ablauf des Erbpachtvertrages verkauft wird.

Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Erbbaurechtgeber gerne bereit sind, die Nutzungsdauer auf Wunsch zu verlängern (Option auf Verlängerung). Falls der Grundstücksbesitzer das Grundstück anderweitig verplant hat, hat der Wohnungseigentümer nach Ablauf des Vertrages einen Anspruch auf Auszahlung. Diese beläuft sich auf 70 Prozent des festgestellten Gebäudezeitwertes.

Artikel vom 13.09.2006
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