Obsterntehelfer müssen angemeldet werden

München · Anmeldung nicht vergessen

München · Private Gartenbesitzer sind verpflichtet, Helfer bei der Obsternte rechtzeitig zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Sie trägt im Gegenzug alle Kosten, die entstehen, wenn etwa der Helfer trotz aller Vorsicht von der Leiter fällt oder sich mit einem anderen Gartengerät verletzt. Das teilt die Unfallkasse München angesichts der laufenden Erntezeit mit. Die Versicherungspflicht gilt über die Erntezeit hinaus auch für Helfer, die das ganze Jahr über beschäftigt werden.

Versichert ist auch der direkte Weg des Helfers zum Garten seines Arbeitgebers und wieder zurück. Eine private Unfallversicherung des Helfers oder die Haftpflichtversicherung des Gartenbesitzers sind bei Unfällen von Gartenhelfern nicht zuständig.

Private Gartenbesitzer, die Helfer beschäftigen, gelten als Arbeitgeber. Sie haften für die Folgen von Unfällen ihrer Beschäftigten. Regelungen aus dem Wirtschaftsleben zur Unternehmerhaftpflicht gelten hier auch in der privaten Sphäre.

Anmeldungen von Gartenhelfern nimmt bis zu einem Lohn von monatlich 400 Euro (»geringfügig Beschäftigte«) die Minijobzentrale entgegen (www.minijobzentrale.de, Telefon 0 18 01-20 05 04). Beträgt die gesamte Lohnsumme mehr als 400 Euro (zum Beispiel, wenn der Gartenhelfer mehrere Jobs hat), muss er direkt bei der Unfallkasse München angemeldet werden (www.unfallkasse-muenchen.de , Telefon 2 33-2 78 51).

Im Falle eines Unfalls ist für alle Gartenhelfer nur die Unfallkasse zuständig – auch für die, die über die Minijobzentrale versichert sind. Wer es »versäumt«, seine Helfer anzumelden, muss mit einer Geldbuße rechnen, die bis zu 2.500 Euro betragen kann.

Artikel vom 12.09.2006
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