Augen auf im Straßenverkehr, jeder Hinweis zählt

München · Unfallflucht – eine Straftat

München · Jährlich ereignen sich in München mehr als 14.000 Unfallfluchten; die Tendenz ist steigend. Trotz dieser hohen Anzahl klärt die Unfallfluchtfahndung in München ca. 40 Prozent aller zu bearbeitenden Fälle auf.

Ein aktuelles Beispiel soll dies verdeutlichen: Ein Anwohner in der Leopoldstraße parkt sein Fahrzeug ordnungsgemäß am Fahrbahnrand und lässt es über Nacht stehen. Am nächsten Morgen muss er feststellen, dass der linke hintere Kotflügel leicht beschädigt ist. Vom Verursacher dieses Schadens fehlt jede Spur. Ein Sachbearbeiter der Münchner Unfallfluchtfahndung übernimmt die Sachbearbeitung und findet über einen Zeugen ein mögliches Tatfahrzeug heraus. An diesem Fahrzeug wird eine Spurensicherung durchgeführt und mit den Spuren am beschädigten Pkw abgeglichen. Als Ergebnis kann ein zweifelsfreier Berührungsnachweis geführt werden, so dass der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs von der gegnerischen Versicherung seinen Schaden vollends ersetzt bekommt.

Die erdrückende Beweislage zwingt schließlich auch den Unfallverursacher zu einem Geständnis. Trotzdem wird er sich vor Gericht wegen eines Vergehens des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 StGB verantworten müssen.

Bei der Verurteilung muss der »Unfallflüchtige« mit einer empfindlichen Geldstrafe, sieben Punkten in Flensburg und einem Führerscheinentzug rechnen.

Dieser Fall zeigt deutlich, dass Hinweise von Zeugen immens wichtig sind. Daher appelliert die Münchner Verkehrspolizei an alle Münchner, ihre Beobachtungen der Polizei zu melden. Denn: Das nächste Mal könnte der Zeuge der Nutznießer sein.

Artikel vom 25.07.2006
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