Beim Garchinger U-Bahntunnel geht man über gesetzliche Mindeststandards hinaus

Sicherheit als Maßstab

Garching · Im Zusammenhang mit dem U-Bahn-Bau hat sich die Stadtverwaltung Garching auch mit den erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen im Tunnel befasst.

Die U-Bahn-Anlage in Garching wird nach dem gleichen Sicherheitsstandard wie in München erstellt. Der Stadtratsausschuss für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München hat sich nach der Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn sehr ausführlich mit dem Thema Sicherheit in den U-Bahn-Tunneln beschäftigt. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsstandards in der Münchner U-Bahn derzeit nicht veranlasst sind. Dennoch wird die Stadt München im Jahre 2001 einen Städtevergleich zu diesem Thema durchführen.

Sprinkleranlagen im U-Bahn-Tunnel gehören bisher nicht zur Standardausstattung und sind bisher auch in keinem deutschen U-Bahn-Tunnel vorhanden oder geplant, so die Landeshauptstadt München. Auch Tunnelfachleute sind sich über die Wirkung von Sprinkleranlagen, die unter der Tunneldecke montiert werden, nicht einig.

Für den Garchinger U-Bahn-Tunnel sind umfangreiche, auch über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende, Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen, wie z. B. geeignete Fluchtwege, mit Sicherheitsbeleuchtung ausgestattete Notausstiege, fluoreszierende Wandbeschilderungen im Fluchtwegbereich neben den Gleisen sowie Feuerlöschtrockenleitungen. Auch bei der Innenausstattung der U-Bahnhöfe wird streng darauf geachtet werden, dass ausschließlich unbrennbare bzw. zumindest schwer entflammbare Materialien zur Anwendung kommen.

Die Bahnsteige werden mit Notrufmeldern, Feuerlöschern, Wandhydranten mit Strahlrohr, Videokameras und Beschallungsanlagen ausgestattet. Jeder Bahnsteig erhält eine Notbeleuchtung. In den Treppenaufgängen werden Fluchtwegbeschilderungen angebracht. Als Fazit kann festgestellt werden, dass die Stadt Garching b. München für ihre U-Bahn einen umfangreichen Maßnahmekatalog vorgesehen hat um die Sicherheit der Fahrgäste auch in Notsituationen zu gewährleisten. N. F.

Artikel vom 03.01.2001
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