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Zweitwohnungssteuer soll keine Polizeibeamten treffen
München · Sollen auch Polizisten zahlen?
München · Bereits am Heiligen Abend hat Oberbürgermeister Christian Ude beim alljährlichen Besuch einer Polizeiinspektion zugesagt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die Zweitwohnungssteuer nicht Polizeibeamte trifft, die durch eine dienstliche Verpflichtung nach München und gesetzliche Vorschriften gezwungen sind, einen zweiten Wohnsitz zu unterhalten.
Ude: »Diese Polizeibeamten, die ausschließlich aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einen Zweitwohnsitz in München unterhalten, sind in den vergangenen Jahren vom Freistaat Bayern ohnehin mit längeren Arbeitszeiten belastet worden und sollten angesichts ihrer bescheidenen Einkünfte keinesfalls finanziell stärker belastet werden.« Ob eine Ausnahmeregelung zulässig sei, stelle eine schwierige Rechtsfrage dar.
Der Oberbürgermeister habe sich deshalb bereits am 3. Januar schriftlich an den Bayerischen Innenminister Dr. Günther Beckstein gewandt und mit der Frage, welche Handlungsmöglichkeiten die Rechtsaufsicht sieht. Sollte das Innenministerium, das zugleich Dienstherr der Polizeibeamten ist, keine Möglichkeiten für eine Ausnahmeregelung sehen, müsste den Polizeibeamten demnach empfohlen werden, ihren Erstwohnsitz in München anzumelden, wo sie auch ihren Beruf ausüben und die meiste Zeit verbringen.
Artikel vom 10.01.2006Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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