Optimierung bei der Kfz-Steuer

München · Ab 1. Januar

München · Ab 1. Januar gilt im gesamten Freistaat: Kraftfahrzeuge können nur mehr zugelassen werden, wenn keine Rückstände bei der Kfz-Steuer vorhanden sind. Auf diese Neuregelung wies das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hin.

Ab Januar wird bei der Zulassung in der Zulassungsbehörde nunmehr automatisch überprüft, ob der Antragsteller seine bisherige Kraftfahrzeugsteuer vollständig beglichen hat. Bestehen Rückstände, wird die Zulassung versagt. Sie ist erst wieder möglich, wenn die Kraftfahrzeugsteuer beim Finanzamt bezahlt worden ist.

Seit August wurden entsprechend Pilotprojekte in den Landkreisen Mühldorf, Rosenheim, Würzburg und Fürth und den Städten Rosenheim, Würzburg und Fürth erfolgreich durchgeführt. Bereits seit August ist darüber hinaus Voraussetzung für die Kraftfahrzeug-Zulassung in Bayern, dass der Halter eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt.

Nur noch ausnahmsweise wird ein Fahrzeug auch ohne Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren zugelassen. Voraussetzung hierfür ist entweder der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des Finanzamts. Eine solche Härtefallbescheinigung kann erteilt werden, wenn der Antragsteller kein Konto bei einem inländischen Geldinstitut hat oder mit einer Leasingfirma einen so genannten Full-Service-Leasingvertrag abgeschlossen hat. Voraussetzung für die Erteilung der Härtefallbescheinigung ist überdies, dass alle Kraftfahrzeugsteuerschulden beglichen sind.

Die Bayerischen Finanzämter hatten im Jahr 2004 Kraftfahrzeugsteuern in Höhe von rund 1,3 Mrd. Euro zu erheben. Ein beträchtlicher Teil dieses Aufkommens, 65 Prozent, fließt den Kommunen und Landkreisen zu. Allein für die Erhebung und Beitreibung der Kfz-Steuer sind in den bayerischen Finanzämtern 152 Arbeitskräfte eingesetzt.

Ende 2004 betrugen die Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände aus rund 147.000 Einzelfällen über 34 Millionen Euro; der durchschnittliche Rückstand je Fall beläuft sich auf 231 Euro. Die säumigen Kraftfahrzeugsteuer-Zahler machen inzwischen 24 Prozent der gesamten Vollstreckungsfälle in den bayerischen Finanzämtern aus.

Artikel vom 27.12.2005
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