Zulassungsbescheinigungen I und II

München · Neue Dokumente

München · Nicht nur an neue Führerscheine, sondern auch an neue Zulassungs-Dokumente muss sich der mobile Bundesbürger gewöhnen. Ab 1. Oktober werden der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II bei Neukäufen ersetzt.

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich so lange nichts, bis das Auto verkauft wird. Dann müssen allerdings beide Bescheinigungen erneuert werden, da nach den neuen EU-Vorschriften wegen der Rechtssicherheit die Dokumente »paarig« sein müssen.

Grund für die Umstellung der Papiere in allen Ländern der Europäischen Union auf eine in den Fahrzeugangaben einheitliche Codierung ist die Bekämpfung der Kraftfahrzeug-Kriminalität. Die neuen Dokumente und ihre Einträge sollen fälschungssicher sein. Die Gebühren für die Ausstellung neuer Dokumente sollen sich nicht erhöhen.

Artikel vom 31.03.2005
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