Veröffentlicht am 20.11.2002 00:00

Öko-Zulage wackelt

Steuerzahler, die ein Eigenheim kaufen oder errichten, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur »normalen« Eigenheimzulage eine Förderung für umweltfreundliche Investitionen in Anspruch nehmen.

Diese Öko-Zulage wird jedoch – falls die Frist nicht noch einmal in letzter Minute verlängert wird – nur noch für begünstigte Investitionen gewährt, die bis zum 31. 12. 2002 durchgeführt werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Die Öko-Zulagen sind in § 9 Abs. 3 und 4 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) geregelt. Danach gibt es folgende Vergünstigungen wobei im Einzelnen besondere Werte/Leistungszahlen eingehalten werden müssen.

· Für bestimmte heizenergiesparende Maßnahmen (Solaranlagen, Wärmepumpen, Anlagen zur Wärmerückgewinnung) wird eine Zulage in Höhe von 2 v. H. der Aufwendung gewährt, höchstens jedoch 256 Euro im Jahr.

· Für den Neubau von so genannten Niedrigenergiehäusern gibt es eine erhöhte Zulage in Höhe von jährlich 205 Euro.

Die Öko-Zulagen werden acht Jahre lang zusätzlich zur Grundförderung gewährt. Sie kommen allerdings nur für begünstigte Investitionen in Betracht, die bis zum 31. 12. 2002 abgeschlossen werden.

Ausbauten und Erweiterungen sind nicht begünstigt.

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