Verkehrsentlastung für die Grafinger Innenstadt

Grafing · Notwendige Schritte

Entlastung in Sicht: Für den viel befahrenen Marktplatzbereich ist die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h und die Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich vorgesehen.  Foto: std

Entlastung in Sicht: Für den viel befahrenen Marktplatzbereich ist die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h und die Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich vorgesehen. Foto: std

Grafing · Der Grafinger Stadtrat hat wichtige Entscheidungen für die künftige Verkehrsentlastung der Grafinger Innenstadt getroffen. Entscheidungsgrundlage für das weiterführende Verkehrskonzept Grafing 2022 ist der Anfang September von den Verkehrsexperten Obermeyer Infrastruktur GmbH und Co. KG vorgestellte Bericht zur ganzheitlichen Verkehrserhebung in Grafing.

Anlass für die Verkehrsuntersuchung war ein Antrag der CSU-Stadtratsfraktion und des Ortsverbandes der CSU vom Juli 2016, sich eingehend mit einem „allumfassenden“ Verkehrskonzept für Grafing – insbesondere im Hinblick auf die Verkehrsströme im Marktplatz – auseinanderzusetzen.

Dabei sollte auch die mit der Gartenstraße-Neu entstehende Tangente westlich des Marktplatzes betrachtet werden, um den weiteren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt Nachdruck zu verleihen. Hauptziel des Verkehrskonzeptes ist die größtmögliche Verkehrsentlastung des historischen Stadtkerns und die bauliche Umgestaltung zur Stärkung der Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer.

Dazu gehören für den Marktplatzbereich die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf max. 30 km/h und möglichst die Umgestaltung zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich.

Um diese Ziele zu erreichen, wurden Maßnahmen sowohl bei örtlichen als auch bei den überörtlichen Verkehrswegen beschlossen. So wurde die Verwaltung beauftragt, bei den zuständigen Straßenbaubehörden auf die Umlegung der Staatsstraße St 2089 (innere Glonner Straße – Marktplatz - Münchner Str.) auf die EBE 13 bzw. EBE 8 westlich von Grafing (über Grafing-Bahnhof - Nettelkofen) und auf die Abstufung aller durch die Stadt führenden Staatsstraßen zu Ortsstraßen hinzuwirken, insbesondere an den Straßenabschnitten:

  • Rotter Straße ab dem Kreisverkehrsplatz (KVP) Rotter Straße stadteinwärts
  • Glonner Straße ab der Einmündung der Aiblinger Straße stadteinwärts
  • Münchner Straße ab dem KVP Seeschneid stadteinwärts
  • Ebersberger Straße /Bahnhofstraße ab Grafing Bahnhof stadteinwärts

Bei den örtlichen Verkehrswegen wurde beschlossen:

  • Der Bau der Gartenstraße Neu als direkte Verbindung zwischen Glonner Straße und Bahnhofstraße
  • Die Verlängerung des Oberanger zur direkten Verbindung zwischen Glonner Straße und Bahnhofstraße
  • Die Errichtung der „Aiblinger Spange“ als westliche Verbindungsstraße zwischen der Glonner Straße und der Aiblinger Straße

Die Bewohner von Grafing Bahnhof und Nettelkofen sollen durch verkehrstechnische Maßnahmen vor den Auswirkungen der Aufstufung der durch ihre Ortschaften führenden Kreisstraßen geschützt werden. So soll z.B. die bestehende Tempo 30 Zone in Nettelkofen auch nach deren Aufstufung weiter bestehen bleiben.

Erster Bürgermeister Christian Bauer (CSU) äußerte sich nach der Sitzung Anfang Oktober positiv für die Zukunft: „Mit dem heutigen Beschluss rückt ein verkehrsberuhigter, bürgerfreundlicher Marktplatz mit hoher Aufenthaltsqualität endlich in erreichbare Nähe. Damit werden wir die angestrebte Planungshoheit für die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Stärkung der Aufenthaltsqualität unseres Stadtkerns gewinnen“.

Artikel vom 27.10.2022
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