Wolf Entnahme in Oberbayern genehmigt

Bayern · Die Regierung von Oberbayern hat mit einer Allgemeinverfügung am 17. Januar die Entnahme eines Wolfs im südöstlichen Oberbayern zugelassen, um einer Gefährdung von Menschen vorzubeugen.

Die Ausnahmegenehmigung gilt bis 31. März für das Gebiet der Landkreise Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land südlich der Autobahn A8 und östlich der Autobahn A93 mit Ausnahme des Nationalparks Berchtesgaden.

"Der bezeichnete Wolf hat im Dezember 2021 mehrere Wild- und Nutztiere in Südostoberbayern getötet und teilweise verletzt. Diese Vorfälle ereigneten sich wiederholt und überwiegend in der Nähe von Siedlungen. In einem Fall wurde der Wolf auch Mitten in einer Ortschaft gesichtet. Es ist daher davon auszugehen, dass das Tier eine Gewohnheit dahingehend entwickelt hat, dass in und bei Siedlungen leichter Beute zu machen ist. Auch in Zukunft sind deshalb Annäherungen dieses Wolfes an bewohnte Siedlungen wahrscheinlich, sodass auch eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für gefährliche Begegnungen zwischen dem Wolf und Menschen besteht", heißt es in der Erklärung. Die Entscheidung ist absolut richtig laut Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. "Man muss ein Raubtier, das übergriffig geworden ist und ganz offensichtlich seine Scheu verloren hat, auch mal entnehmen. Ich bin der festen Überzeugung: Man muss den Wölfen deren Grenzen aufzeigen, wenn es eine Koexistenz geben soll", erklärt Kaniber unter anderem dazu.

Zumutbare Alternativen zu einer Entnahme bestehen im vorliegenden Fall nicht, heißt es in der Erklärung weiter. Eine Vergrämung ist angesichts des großen Aktionsradius und des nicht vorhersehbaren Auftretens des Tieres nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich. Ein Fang mit anschließender dauerhafter Unterbringung wäre nicht tierschutzgerecht. Herdenschutzmaßnahmen sind angesichts der Gewöhnung des Wolfes an Siedlungsstrukturen zur Abwehr einer Gefahr für Menschen nicht ausreichend.

Die Aussage von Kaniber, man müsse den Wölfen ihre Grenzen aufzeigen, wenn es eine Koexistenz geben soll, ist für den Bayerischer Jagdverband e.V. (BJV) nachvollziehbar. Allerdings kritisieren sie in diesem Zusammenhang die Konzentration sogenannter Rotwildgebieten. „Innerhalb der Gebiete sind sie eine leichte Beute, außerhalb müssen sie schonungslos getötet werden,“ so Ernst Weidenbusch, Präsident des BJV,. Sie fordern, das Hirsche nicht schlechter gestellt werden als Wölfe.

Für den Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) ist die angegebene Begründung für die Genehmigung nicht nachvollziehbar. "Bei 12 von 13 kürzlich belegten Vorfällen mit Wölfen kam es nach Angaben der Expertenkommission zu keiner Interaktion „Wolf-Mensch“. In einem Fall flüchtete der Wolf sofort. Der ›Bayerische Aktionsplan Wolf‹ schließt grundsätzlich den Abschuss eines Tieres ausdrücklich nicht aus. Die Kriterien sehen wir im vorliegenden Fall aber nicht erfüllt", so der LBV.

Nach genauer Prüfung der Allgemeinverfügung inklusive Entnahmebegründung zum Abschuss des Traunsteiner Wolfes sieht sich der BUND Naturschutz in Bayern in seiner Position gestärkt, dass eine Entnahme nicht rechtmäßig wäre. Der von der Regierung Oberbayern genehmigte Abschuss verstößt daher nach Ansicht des BN gegen das Bundesnaturschutzgesetz und EU-Verordnungen, weshalb der BN gegen die Verfügung klagen wird.

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Artikel vom 20.01.2022
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