Feiern ja, aber mit Einschränkungen

Was ist an Silvester verboten und was ist erlaubt?

Ausschweifende Silvesterfeiern mit mehr als zehn Personen sind nicht gestattet. Symbolbild: CC0

Ausschweifende Silvesterfeiern mit mehr als zehn Personen sind nicht gestattet. Symbolbild: CC0

München-Erding-Ebersberg · Geimpfte und Genesene dürfen sich im Rahmen von privaten Zusammenkünften mit maximal zehn Personen treffen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte.

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Somit sind private Zusammenkünfte, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands möglich – und zwar unabhängig von deren Impfstatus. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zum Beispiel in angemieteten Räumlichkeiten, gilt die Obergrenze von 10 Personen ebenfalls. Tanzveranstaltungen sind untersagt.

Um zumindest im kleinen Kreis auch in der Gastronomie Silvester feiern zu können, wurde beschlossen, die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Silvesternacht aufzuheben. Die einmalige Aussetzung scheint mit Blick auf die Besonderheiten des Jahreswechsels geboten. In Bayern gibt es an Silvester auf publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen, die über 10 Personen hinausgehen. Die hiervon konkret betroffenen Gebiete haben die Kreisverwaltungsbehörden festlegt.

Eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums sagte hierzu: „Das Ministerium begrüßt, dass sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am 2. Dezember darauf geeinigt haben, den Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester erneut zu verbieten. Denn klar ist: Die Lage in den Kliniken ist noch immer höchst angespannt. Beim Abschießen von Feuerwerk und Böllern kommt es leider jedes Jahr zu zahlreichen Verletzungen. Das müssen wir unbedingt vermeiden, um die Kliniken nicht noch weiter zu belasten.“

Die Sprecherin betonte: „Wenn wir alle diese Feiertage in das Zeichen von Rücksicht und Nächstenliebe stellen, dann werden sie uns auch im Kampf gegen die Corona-Pandemie helfen. Und jeder, der die Möglichkeit hat, sollte sich zum eigenen Schutz, aber auch zum Schutz seiner Mitmenschen zeitnah impfen bzw. boostern lassen.“

Artikel vom 30.12.2021
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