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München · Stärkung der verfügbaren Einkommen zum Jahreswechsel

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat

München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Am 1. Januar ist eine Vielzahl an Maßnahmen in Kraft getreten, die das verfügbare Einkommen spürbar steigern:

Florian Post (SPD)
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Erstens: Der Solidaritätszuschlag ist für fast alle Bürger*innen komplett weggefallen. Wir haben zum Jahreswechsel den Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler*innen, die ihn bisher bezahlt haben, komplett abgeschafft.

Zweitens: Wir haben die finanzielle Situation von Familien verbessert: Mehr Kindergeld: Zum 1. Januar 2021 ist das Kindergeld um 15 Euro pro Kind und Monat gestiegen auf nunmehr 219 Euro für das erste und zweite Kind.
Dauerhafte finanzielle Besserstellung von Alleinerziehenden: Wir haben den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt.
Damit Lohnsteigerungen auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen, wird für 2021 und 2022 der Effekt der „kalten Progression“ ausgeglichen. Zudem wird 2021 der steuerliche Grundfreibetrag um 336 Euro auf 9.744 Euro erhöht. Für 2022 ist eine weitere Anhebung um 240 Euro auf 9.984 Euro vorgesehen.
Ganz konkret bedeutet das: Eine Alleinstehende mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 40.830 Euro wird 2021 um 460 Euro bessergestellt. Ein zusammen veranlagtes Ehepaar mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von insgesamt 66.072 Euro wird 2021 um 712 Euro bessergestellt.

Drittens: Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel weitere gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, die zu mehr Geld im Portemonnaie führen:
Die Abziehbarkeit der Kosten des Homeoffice wurde erweitert, wir haben die Steuerpauschalen für das ehrenamtliche Engagement angehoben, die Behinderten-Pauschbeträge wurden verdoppelt.
Zudem ist zum 1. Januar das Gesetz zur Grundrente in Kraft getreten, von der rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren, und der Mindestlohn steigt ab Januar von 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde. Im Juli 2021 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro.
Staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung wurden – wie ich schon geschrieben habe – zum Jahreswechsel ebenfalls erhöht.

Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden
Florian Post

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Artikel vom 26.01.2021
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