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München · Stärkung der verfügbaren Einkommen zum Jahreswechsel
Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat
München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Am 1. Januar ist eine Vielzahl an Maßnahmen in Kraft getreten, die das verfügbare Einkommen spürbar steigern:
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord
Erstens: Der Solidaritätszuschlag ist für fast alle Bürger*innen komplett weggefallen. Wir haben zum Jahreswechsel den Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler*innen, die ihn bisher bezahlt haben, komplett abgeschafft.
Zweitens: Wir haben die finanzielle Situation von Familien verbessert: Mehr
Kindergeld: Zum 1. Januar 2021 ist das Kindergeld um 15 Euro pro Kind und
Monat gestiegen auf nunmehr 219 Euro für das erste und zweite Kind.
Dauerhafte finanzielle Besserstellung von Alleinerziehenden: Wir haben
den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 Euro auf 4.008 Euro
für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt.
Damit Lohnsteigerungen
auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen, wird für 2021 und 2022 der
Effekt der „kalten Progression“ ausgeglichen. Zudem wird 2021 der steuerliche
Grundfreibetrag um 336 Euro auf 9.744 Euro erhöht. Für 2022 ist eine weitere
Anhebung um 240 Euro auf 9.984 Euro vorgesehen.
Ganz konkret
bedeutet das: Eine Alleinstehende mit zwei Kindern und einem jährlichen
Bruttoeinkommen in Höhe von 40.830 Euro wird 2021 um 460 Euro bessergestellt.
Ein zusammen veranlagtes Ehepaar mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen
in Höhe von insgesamt 66.072 Euro wird 2021 um 712 Euro bessergestellt.
Drittens: Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel weitere gesetzliche Regelungen
in Kraft getreten, die zu mehr Geld im Portemonnaie führen:
Die
Abziehbarkeit der Kosten des Homeoffice wurde erweitert, wir haben die Steuerpauschalen
für das ehrenamtliche Engagement angehoben, die Behinderten-Pauschbeträge
wurden verdoppelt.
Zudem ist zum 1. Januar das Gesetz zur Grundrente
in Kraft getreten, von der rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren,
und der Mindestlohn steigt ab Januar von 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde.
Im Juli 2021 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro.
Staatliche
Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung wurden
– wie ich schon geschrieben habe – zum Jahreswechsel ebenfalls erhöht.
Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden
Florian Post
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