Längerer Lockdown – mehr Unterstützung

München · Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte erweitert

München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Zunächst einmal wünsche ich Ihnen für 2021 alles Gute! Angesichts der weiterhin zu hohen Zahl an Neuinfektionen wurden die im Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen am 5.1.2021 durch die Ministerpräsidentenkonferenz in Absprache mit der Bundesregierung bis Ende Januar 2021 verlängert. Ziel ist es, persönliche Kontakte zu reduzieren und die Zahl der Ansteckungen deutlich zu verringern, damit die Krankenhäuser nicht überlastet werden. Nur so kann die Ausbreitung des Virus bis zur flächendeckenden Impfung verlangsamt werden.

Florian Post (SPD)
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Teil der beschlossenen Maßnahmen waren Schließungen von weiteren Unternehmen im Dezember sowie die Verlängerung aller bisher bestehenden Schließungen bis zum 31.1.2021. Die Schließungsanordnungen betreffen insbesondere den Einzelhandel, Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen. Um die Betroffenen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, hat das Bundesfinanzministerium zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Palette der zur Verfügung stehenden Wirtschaftshilfen ausgeweitet. Schon bisher gibt es für diejenigen Unternehmen, die bereits seit dem 2.11.2020 bundesweit geschlossen sind, die außerordentliche Wirtschaftshilfe («November- bzw. Dezemberhilfe«). Es wird ein Zuschuss von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonates gewährt. Diese Hilfe gilt zum Beispiel für Restaurants, Hotels, Bars, Theater und Veranstaltungshäuser.

Neu hinzu kommt nun die sogenannte Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbstständige sowie selbständige Freiberufler*innen vorsieht.

Der Förderzeitraum ist Januar bis Juni 2021. Die Überbrückungshilfe III steht aber den stark betroffenen Unternehmen auch schon im November und Dezember 2020 zur Verfügung und insbesondere den seit dem 16.12. bundesweit geschlossenen Unternehmen. Diese können eine erweiterte monatliche Förderhöchstgrenze von 500.000 Euro erhalten.

Hinzu kommen weitere Hilfen und Erleichterungen. Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten. Telefonische Hotline für Soloselbständige (Montag bis Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr): 0800/4.555.521.

Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden, Florian Post.

Artikel vom 13.01.2021
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