Mehrere Polizeibeamte verletzt

Betrunkener wird am Viktualienmarkt handgreiflich

München · Am Samstag, 21. Dezember, gegen 21.45 Uhr, nutzte ein 29-Jähriger einen Stehtisch vor einer Gaststätte am Viktualienmarkt als Sitzgelegenheit und beschädigte diesen dadurch erheblich.

Als der 29-Jährige und eine ihm begleitende 37-Jährige von dem Gastwirt daraufhin auf die Beschädigung sowie der daraus resultierenden Schadensregulierung angesprochen wurden, verweigerte der Mann ihm gegenüber die Herausgabe seiner Personalien.

Ein in der Nähe befindlicher 34-jähriger Polizeibeamter in Freizeit wurde auf das Geschehen aufmerksam und gab sich dem 29-Jährigen gegenüber als Polizeibeamter zu erkennen. Außerdem forderte der Polizeibeamte den jungen Mann ebenfalls zur Herausgabe seiner Personalien auf.

Dieser wollte sich daraufhin von der Ereignisörtlichkeit entfernen. Als er durch den Polizeibeamten zum Verbleib aufgefordert wurde, stieß er diesen zurück und schlug in Richtung dessen Kopf. Der Polizeibeamte konnte dem Schlag ausweichen und brachte den 29-Jährigen zusammen mit zwei weiteren Zeugen dieses Geschehens zu Boden.

Polizei muss Reizgas einsetzen

Noch während die Beteiligten auf die zwischenzeitlich verständigte Polizei warteten, trat die 37-jährige Lebensgefährtin auf einen der unterstützenden Zeugen zu und trat diesen in den Rücken. Der Zeuge wurde dadurch verletzt. Auch beim Eintreffen der verständigten Polizeibeamten verhielt sich der 29-Jährige äußerst aggressiv: Er verletzte weitere Polizeibeamte im Gesicht und Halsbereich sowie Extremitäten, weshalb letztendlich ein Reizgassprühgerät gegen ihn eingesetzt werden musste.

Der 29-Jährige wurde nach einer ärztlichen Versorgung seiner Augen in Gewahrsam genommen. Hierbei beleidigte er die eingesetzten Polizeibeamten sowohl verbal als auch tätlich. Der alkoholisierte Täter und seine wurden unter anderem wegen der begangenen Körperverletzungsdelikte sowie Beleidigung angezeigt. Der 29-Jährige muss sich zudem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten.

Artikel vom 23.12.2019
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