To work or not to work

Ferienjob oder Freizeit?

München/Taufkirchen · Einen sommerlichen Gin Basil Smash auf der Dachterrasse des Flushing Meadows oder eine Stunde arbeiten? Faul auf der Couch liegen oder das eigene Taschengeld aufbessern?! Fragen, die sich sowohl Studenten als auch Schüler jedes Jahr in den Semester- bzw. Sommerferien stellen.

München, eine der erfolgreichsten deutschen Großstädte und zugleich eine der führenden Wirtschaftsmetropolen ist vor allem heutzutage für junge Menschen besonders attraktiv. Gerade zu den Urlaubszeiten ergeben sich unzählige Möglichkeiten für potenzielle Ferienjobs, während Unternehmen zeitgleich über Mitarbeitermangel klagen. Doch wie findet man am besten kurzfristig einen Ferienjob, der vielleicht sogar in die richtige berufliche Richtung tendiert oder bei dem einfach nur die Bezahlung stimmt? Für alle diejenigen, die sich gerne etwas Geld dazuverdienen möchten oder müssen, haben wir die wichtigsten Fakten zum Thema Ferienjobs zusammengefasst.

Eine mögliche Anlaufstelle ist hier die Agentur für Arbeit. Kompetente Ansprechpartner stehen bei der Jobsuche zur Verfügung. Natürlich können auch Jobportale im Internet, öffentliche Aushänge in Ämtern, Supermärkten oder Arztpraxen hilfreich sein. Und nicht zu unterschätzen ist das Potenzial der Mundpropaganda. Lassen Sie Bekannte oder auch die eigene Familie wissen, dass Sie aktuell auf der Suche nach einem Job sind.

Zu den Verdienstmöglichkeiten lassen sich grundsätzliche keine konkreten Angaben machen. Einen durchschnittlichen Stundenlohn für den Raum München gibt es nicht. Allerdings können sich Ferienaushilfen, die bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro berufen. Diese Regelung gilt nicht für Minderjährige, hier ist der Stundenlohn abhängig von der Art der Beschäftigung und beruht zudem auf Verhandlungsgeschick.

Außerdem sollten im Vorfeld gesetzliche Regelungen wie Arbeitsschutz, Arbeitnehmer-rechte und Versicherungsschutz geklärt werden. Generell wird hierbei zwischen Schüler und Studenten unterschieden. Schüler in der Altersgruppe von 15 bis 18 Jahre dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz maximal 20 Werktage im Kalenderjahr einen Job ausüben. Gearbeitet darf nicht mehr als acht Stunden täglich bei maximal 40 Stunden pro Woche.

Für Studenten gilt, dass eine kurzfristige Beschäftigung immer dann vorliegt, wenn 70 Arbeitstage oder drei Monate pro Jahr nicht überschritten werden.

Jedoch haben Schüler und Studenten bei einer kurzfristigen Beschäftigung auch einige Gemeinsamkeiten. Sie sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit und können sich auf den in 2018 festgesetzten Steuerfreibetrag in Höhe von 9.000 Euro berufen. Des Weiteren haben Ferienjobber Anspruch auf Pausen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Urlaub. Vorausgesetzt, dass diese bereits mehr als vier Wochen im jeweiligen Unternehmen aktiv beschäftigt sind.

Kurzfristige Beschäftigte sind ab Tag eins in der Unfallversicherung des Arbeitgebers mitversichert, unabhängig von der Dauer des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Letztendlich kann ein Ferienjob nicht nur ein beruflicher Richtungsweiser sein, es bietet sich auch an, ein vom Chef ausgestelltes Empfehlungsschreiben als Referenz den künftigen Bewerbungsunterlagen beizulegen. Und keine Sorge, auch nach Arbeitsende ist genügend Zeit, um sich mit Freunden auf ein Feierabendgetränk in Münchens schönsten Biergärten zu verabreden. Felix Lindenauer

Artikel vom 15.08.2018
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