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Zeugen verhielten sich vorbildlich
München · Unter den Rock fotografiert
Ein Münchner fotografierte in der S-Bahn eine Frau unter dem Rock. Zeugen erkannten die Handlung und informierten das Opfer und die Polizei. Symbolfoto: Bundespolizei
München · Eine 49-jährige Frau aus München fuhr in einer S2 von München Obermenzing in Richtung Innenstadt. Hierbei war sie an ihrem Handy beschäftigt. Ihr direkt gegenüber saß ein 38-jähriger Münchner und schräg gegenüber eine 40-jährige Frau aus Dachau.
Hierbei fiel der Dachauerin auf, dass der Mann sein Handy in seltsamer Haltung, unter einem auf seinem Schoß liegenden Rucksack, in den Händen hielt. Bei genauerem Hinsehen bemerkte sie, dass die Kamera des Handys angeschaltet war und, dass der 38-Jährige Fotos vom Intimbereich der ihm gegenübersitzenden und einen knielangen Rock tragenden Frau machte.
Diese Beobachtung tat sie lautstark in der S-Bahn kund und forderte den Menzinger auf, aufzuhören und die Bilder zu löschen. Hierdurch wurden weitere Reisende auf den Vorfall aufmerksam. Die Geschädigte, ebenfalls aus dem Stadtteil Menzing, bezog die Aussagen zunächst gar nicht auf sich. Erst als die Dachauerin und der Tatverdächtige weiter diskutierten und sich ein weiterer Mann einmischte realisierte sie, was geschehen war.
Der hinzukommende 30-Jährige aus Allach ließ sich das Handy des Mannes aushändigen und konnte bei einer oberflächlichen Durchsicht passende Fotos zu den Vorwürfen der Dachauerin feststellen. Daraufhin informierte er die Polizei. Weiterhin bat er einen, sich in der Bahn befindenden 43-jährigen Pasinger, ihn zu unterstützen, falls der Tatverdächtige versuchen sollte zu flüchten. Die Dachauerin kümmerte sich inzwischen um die völlig aufgelöste Menzingerin.
Am Hauptbahnhof nahm die Bundespolizei den 38-Jährigen entgegen. Auf der Dienststelle wurde das Handy sichergestellt. Hier konnten bei Sichtung der Bilder noch weitere, ähnliche Fotografien aus der Vergangenheit festgestellt werden.
Gegen ihn wird wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und Beleidigung ermittelt.
Artikel vom 26.07.2018Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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