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Wichtige Spielregeln
München · Dos und Don‘ts während der Fußball-WM
Spiele nach 22.00 Uhr sollten lieber gemeinsam beim Public-Viewing verfolgt werden. Foto: Stefan Dohl
München · Am 14. Juni geht die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland los! Aber was ist als Fußballfan zu beachten, wenn man zum Beispiel seine Nationalfahne aus dem Fenster hängen, sich die Spiele mit Freunden im Garten oder auf der Terrasse ansehen und keinen Ärger mit Nachbarn oder Vermietern bekommen will? Die wichtigsten
Gemeinsam die Spiele der Fußball-WM im Stadtteil schauen
Spielregeln für Mieter und Nachbarn:
Fahnen, Poster, Wimpel
• Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen dürfen auf der
Innenseite der Fenster der angemieteten Wohnung angebracht werden, auch
auf dem Balkon darf eine Fahne wehen. Allerdings muss hier darauf geachtet
werden, dass sie dem Nachbarn nicht die Aussicht nehmen.
• Wenn
auf dem Balkon allerdings eine Halterung für den Fahnenmast angebracht werden
muss, braucht man eine Genehmigung des Vermieters, »denn dies kann ein Eingriff
in die Bausubstanz sein«, erklärt Volker Rastätter, Geschäftsführer des
Mietervereins München e.V.
• Unabhängig davon hat der Fußballfan
sicherzustellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbständig machen
oder herunter fallen, denn dadurch könnten Passanten verletzt oder Autos
beschädigt werden.
Fernsehen, Fiebern, Feiern
• In der Wohnung, auf dem Balkon oder
Terrasse und im Garten darf natürlich gefeiert werden. Auch dürfen die WM-Spiele
im Fernsehen gemeinsam mit anderen Fans angesehen werden.
• Auch
wenn die Geduld von Nachbarn während einer WM eventuell größer ist: Rein
rechtlich gibt es keine Sonderreglungen für besondere Ereignisse wie eine
WM. »Hier gilt wie immer das allgemeine Rücksichtnahmegebot. Lachen, Schreien,
laute Musik oder der Original-Fernseherkommentar werden im Freien viel stärker
wahrgenommen als in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen«, erklärt
Rastätter. »Nach 22.00 Uhr ist Nachtruhe, auch im Sommer und auch während
der WM. Dann sollten die Spiele tatsächlich nur noch in der Wohnung, in
Lokalen oder beim Public-Viewing verfolgt werden.«
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