Kooperationsvertrag mit Investor Hasan Ismaik bleibt bestehen

TSV 1860 München spricht keine Kündigung aus

Weiter im Boot: Investor Hasan Ismaik und sein Statthalter Anthony Power. Foto: Anne Wild

Weiter im Boot: Investor Hasan Ismaik und sein Statthalter Anthony Power. Foto: Anne Wild

München/Giesing · Der Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. hat sich gegen die von der Mitgliederversammlung des Vereins geforderte Kündigung des bestehenden Kooperationsvertrags mit der Beteiligungsgesellschaft des umstrittenen Investors Hasan Ismaik gestellt. Das teilte der Klub in einer Presseaussendung mit.

Das Präsidium und der Verwaltungsrat haben nach eigenen Angaben »ein juristisches Gutachten eingeholt, um eine seriöse Chancen-Risiko-Analyse vornehmen zu können«. »Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Pro und Contra gelangen das Präsidium und der Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. gemeinsam zur Ansicht, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen und zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Umsetzung des Mitgliederbeschlusses eine Schmälerung der Handlungsmöglichkeiten und der Rechtspositionen des Vereins nach sich ziehen würde.«

Der Beschluss der Mitgliederversammlung, nach dem sportlichen und finanziellen Doppelabstieg der Fußballprofis im Frühsommer, den Kooperationsvertrag zwischen den Gesellschaftern zu kündigen, war unter dem Vorbehalt »nach Zustimmung des Verwaltungsrats« erfolgt. Die Vereinsgremien folgten nun wie erwartet dem Rat eines juristischen Gutachtens, über das bereits seit einigen Wochen hinter vorgehaltener Hand getuschelt worden war, und lehnten den geforderten Schritt ab.

Allerdings lässt der Verweis »unter den aktuellen Rahmenbedingungen und zum gegenwärtigen Zeitpunkt« den Schluss zu, dass sich der Verein als Gesellschafter den Schritt offen hält, eine Kündigung unter bestimmten Umständen doch noch auszusprechen. Weiter heißt es in der Mitteilung: »Das vom Verein beauftragte juristische Gutachten reicht über die unmittelbare Fragestellung zur Kündigung des Kooperationsvertrags hinaus und leistet den Gremien auch für die Zukunft in Gesellschafterfragen unverzichtbare Dienste.« Präsident Robert Reisinger hatte in einer Antwort auf eine Frage im Leser-Interview der Münchner Wochenanzeiger zuletzt erklärt: »Der Wunsch der Mitglieder ist für mich Ausdruck einer harten kritischen Haltung gegenüber unserem Mitgesellschafter, die dort auch zur Kenntnis genommen wurde.«

Beim Bundeskartellamt anhängig ist eine Beschwerde von Hasan Ismaik gegen die seiner Ansicht nach wettbewerbsbeschränkende 50+1-Regelung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL), nach der es Investoren nicht möglich ist, die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften zu erlangen, in die Fußballvereine ihre Profimannschaften ausgegliedert haben. Die Behörde will eigenen Angaben zu Folge noch in diesem Jahr entscheiden, ob sie die Eingabe Ismaiks zur weiteren Prüfung annimmt.

(as)

Artikel vom 19.12.2017
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