Praxisferne Regelung bei der Krankengymnastik

Gesundheitswesen geknebelt

München · Rezepte für Krankengymnastik – ausgestellt vom Hausarzt oder Orthopäden – haben lediglich eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen.

Dies kritisiert der Münchner CSU-Bundestagsabgeordnete Herbert Frankenhauser. Denn: »Die Wartezeit, bis es zu einem Behandlungstermin kommt, beträgt bei einer Patientin, die sich bei mir beschwert hat, rund drei Wochen, so dass das befristete Rezept abgelaufen ist. Und dies ist kein Einzelfall. Der Patient muss also noch einmal zurück zum Hausarzt bzw. Orthopäden und sich dort – kurz vor dem Behandlungstermin der Praxis für Krankengymnastik – ein neues Rezept ausstellen lassen.«

Der Bundestagsabgeordnete hat das Bundesgesundheitsministerium gebeten, diese Praxis zu ändern. Allerdings lehnt das die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch ab. In ihrer Antwort führt sie aus: Mit der Befristung des Rezepts »soll sichergestellt werden«, dass gerade Patienten mit akuten Beschwerden so schnell wie möglich geholfen wird. Ist die Behandlung in einer physiotherapeutischen Praxis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich und im Umkreis keine andere Praxis vorhanden, hat der Arzt die Möglichkeit, andere therapeutische Maßnahmen einzuleiten...«.

Herbert Frankenhauser: »Das ist die Theorie, dass ein Patient wegen langer Wartezeit für eine Massage oder Krankengymnastik den Physiotherapeuten wechselt, in der Praxis bleibt man beim Krankengymnasten des Vertrauens und muss nun unverändert sich bei mehr als 10tägiger Wartezeit ein neues Rezept holen. Schade, dass die Bundesregierung dieses einfache Problem einfach aussitzt.«

Artikel vom 31.10.2001
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