Stadtadressbuch 2002: Widerspruchsrecht

Datenweitergabe

München · Für die Neuauflage des Münchner Stadtadressbuches 2002 werden vom Kreisverwaltungsreferat – Einwohnermeldestelle die dazu erforderlichen Anschriften dem Adressbuchverlag übermittelt.

Nach Art. 35 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz, in der derzeit gültigen Fassung) können sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Weitergabe ihrer Daten widersprechen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Möglichkeit der Aufnahme der Daten in elektronische Verzeichnisse durch die Adressbuchverlage und die damit verbundene vielfältige Auswertungsmöglichkeit hingewiesen.

Entsprechende Anträge können unter Angabe des Familien- und Vornamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift schriftlich oder persönlich bei der Einwohnermeldestelle, Ruppertstraße 19, 80313 München, oder bei den Meldestellen bis spätestens 31. August gestellt werden. Bereits in früheren Jahren gestellte Anträge haben weiterhin ihre Gültigkeit.

Sprechzeiten bei der Einwohnermeldestelle, Ruppertstraße 19: Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr; Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.30 Uhr; Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr. Sprechzeiten bei den Meldestellen. Montag, Mittwoch 7.30 bis 12.00 Uhr; Dienstag 9.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.30 Uhr; Donnerstag 7.30 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 15.00 Uhr; Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr. Anschriften der Meldestellen: Orleansplatz 13, Dachauer Straße 399/1, Riesenfeldstraße 75/5, Frankenthaler Straße 5-9.

Artikel vom 22.08.2001
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...