Schutz für SPD-Abgeordnete im Bundestag gefordert!

Das imperative Mandat?

München/Berlin · Angesichts der angedrohten Repressalien der SPD gegen die 19 SPD-Abgeordneten, die gegen die Entsendung deutscher Soldaten nach Mazedonien gestimmt hatten, hat jetzt der Münchner CSU-Bundestagsabgeordnete Herbert Frankenhauser Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) zum Handeln aufgefordert.

Herbert Frankenhauser in einem Schreiben an Thierse: »Völlig unverständlich und inakzeptabel halte ich es, dass Sie als Präsident des Deutschen Bundestages solche Attacken gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages und ihre grundgesetzlich geschützten Rechte seit Wochen absolut unkommentiert lassen.«

Artikel 38 des Grundgesetzes, auf den der Bundestagsabgeordnete ausdrücklich hinweist, stellt fest, dass Bundestagsabgeordnete »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen« seien. Herbert Frankenhauser: »Nachdem sich die SPD-Bundesregierung Bundesratsmehrheiten neuerdings kauft, hat die politische Kultur in Deutschland durch die Andeutung, Abweichler bei der Kandidatenaufstellung abzustrafen, einen neuen Tiefpunkt erreicht. Bundestagspräsident Thierse muss sich nun entscheiden, ob ihm sein Amt als stellvertretender SPD-Vorsitzender wichtiger ist, als seine Pflicht als Bundestagspräsident – gemäß § 7 der Geschäftsordnung des Bundestages –, die Würde und Rechte des Bundestages zu wahren.«

Demgemäss fordert Herbert Frankenhauser den Bundestagspräsidenten abschlie ßend wörtlich auf: »Sie sollten endlich und eindeutig Stellung beziehen und sich nötigenfalls für eines Ihrer Ämter entscheiden.«

Artikel vom 19.09.2001
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