KVR soll Sperrzeit festlegen

CSU fordert

München · Hans Wolfswinkler, Mitglied der CSU-Stadtratsfraktion stellte an den Oberbürgermeister Christian Ude, folgenden Antrag: „Es wird beantragt, die Festlegung der Sperrzeiten bei privaten Wirtsgärten generell dem Kreisverwaltungsreferat zu übertragen“.

Wolfswinkler begründet seinen Antrag wie folgt: „Aufgrund eines Stadtratsantrages ist die Sperrzeit für Freischankflächen auf öffentlichem Grund generell auf 23 Uhr verlängert worden. Die Freischankflächen auf privatem Grund, sogenannten Wirtsgärten, werden nicht von dieser Regelung erfasst.

Zur Errichtung eines Wirtsgartens auf Privatgrund bedarf es einer baurechtlichen Genehmigung durch das Planungsreferat. Wird in der Baugenehmigung keine Sperrzeit festgelegt, fällt die Entscheidung darüber im Rahmen der Konzessionierung durch das Kreisverwaltungsreferat. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Planungsreferat die Sperrzeit im Rahmen der Baugenehmigung selbst festsetzt. Die derzeitige Situation hat zwei wesentliche Nachteile: Zum einen ist die Zuständigkeit auf zwei Referate verteilt, zum anderen wird bei der Änderung einer vom Planungsreferat festgelegten Sperrzeit ein erneutes langwieriges und kostenintensives Genehmigungsverfahren nötig.

Im Sinne einer bürgerfreundlichen Reglung ist es daher vernünftig, alle Zuständigkeit zur Festlegung von Sperrzeiten beim Kreisverwaltungsreferat anzusiedeln, das unzweifelhaft über die größere Fachkompetenz in dieser Frage verfügt“

Artikel vom 26.09.2001
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