Parken mit Sondererlaubnis

P+R-Anlagen: Maßnahmen gegen Zweckentfremdung

Die frühen Pendler finden neben den Dauerparkern und Anwohnern noch Platz. Für die später eintreffenden Pendler bietet sich dann aber dieses Bild.	Foto: P+R GmbH

Die frühen Pendler finden neben den Dauerparkern und Anwohnern noch Platz. Für die später eintreffenden Pendler bietet sich dann aber dieses Bild. Foto: P+R GmbH

München · Die P+R Park & Ride GmbH betreibt im Großraum München insgesamt 47 P+R-Anlagen. In der jüngeren Vergangenheit sei auf einigen Anlagen vermehrt Zweckentfremdung festzustellen.

Darauf hat der Betreiber jetzt reagiert. In den P+R-Anlagen Fürstenried West, Moosach, Mangfallplatz und Innsbrucker Ring ist das Parken zwischen 3 und 4 Uhr nachts nur noch mit Sondererlaubnis gestattet.

Seit Beginn der kalten Jahreszeit sei in einigen Anlagen, die von Wohnbebauung umgeben sind, ein deutlicher Anstieg der über Nacht geparkten Fahrzeuge zu beobachten, sodass die Vermutung aufkam, die Fahrzeuge würden dort nicht zum unmittelbaren Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel geparkt.

Pendler, die das Park-and-­Ride-Angebot auf ihrem Weg zur Arbeit nutzen wollen, fänden deshalb frühmorgens oftmals keinen freien Stellplatz mehr. Um die Zweckentfremdung durch Anwohner und Dauerparker zu verhindern, gilt ab sofort an verschiedenen P+R-Anlagen ein Parkverbot zwischen 3 und 4 Uhr nachts, außer für Fahrzeuge mit einer Sondererlaubnis. Die Sondererlaubnisse werden durch die P+R Park & Ride GmbH auf Antrag kostenlos erteilt.

Geprüft wird, ob tatsächlich an diesem U-Bahnhof ein Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel stattfindet. In der Regel werde dazu die Angabe der Wohnanschrift und des Fahrziels ausreichen, eventuell ergänzt um eine Bestätigung des Arbeitgebers, heißt es in einer Mitteilung der P+R Park and Ride GmbH.

Fehlbeleger zeigten »kuriose Vermeidungsstrategien«

Diesen Neuregelungen seien intensive Untersuchungen durch den Betreiber vorausgegangen. Über einen längeren Zeitraum sei die nächtliche Entwicklung der Abstellzahlen in den verschiedenen Park-and-Ride Anlagen untersucht worden, »verdächtige« Fahrzeuge erfasst und zusätzliche Ein- und Ausfahrtskontrollen durchgeführt. So habe beispielsweise bei einer Ausfahrtskontrolle in der Tiefgarage Fürstenried West bei 31 kontrollierten Fahrzeugen in 13 Fällen kein MVV-Fahrschein vorgezeigt werden können, fünf Personen gaben dabei ganz offen an, Anwohner zu sein. Teilweise seien bei den Erhebungen durchaus kuriose Vermeidungsstrategien der Fahrzeughalter deutlich geworden, etwa das tägliche Umparken von Fahrzeugen innerhalb der Tiefgaragen und die penible Entfernung von Kreidestrichmarkierungen, die zur Feststellung der Parkdauer vom Anlagenbetreiber angebracht worden waren.

Dazu erklärt Wolfgang Großmann, Geschäftsführer der P+R Park & Ride GmbH: »Ein Anstieg der über Nacht abgestellten Fahrzeuge um das Zehnfache lässt darauf schließen, dass die P+R-Anlagen von Anwohnern in der kalten Jahreszeit als günstige und komfortable Parkmöglichkeit genutzt werden. Die Prüfung des tatsächlichen Parkbedürfnisses liegt deshalb nach unserer Meinung im Interesse aller Kundinnen und Kunden, die an dem jeweiligen Standort tatsächlich auf die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen wollen.«

Artikel vom 05.02.2017
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