Verbesserungen bei Rente sowie Leih- und Zeitarbeit

Mehr soziale Gerechtigkeit

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden.

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden.

München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Schon im Oktober hat der Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die Verbesserungen bei der Rente und bei der Leiharbeit bringen.

Florian Post (SPD)
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Ziel der »Flexi-Rente« ist es, anstelle eines starren Korsetts flexible Möglichkeiten für einen selbstbestimmten Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu schaffen, die besser die individuelle Erwerbsbiografie und die persönlichen Vorstellungen der Beschäftigten berücksichtigen. Ein weiteres Ziel ist, dass Menschen nicht aus gesundheitlichen Gründen verfrüht arbeitslos werden oder Erwerbsminderungsrente beziehen müssen. Dies soll durch eine »Vorsorgekette« erreicht werden, die von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Nachsorge reicht.

Der Renteneintritt wird individueller, da die Teilrente stufenlos in Anspruch genommen werden kann. Ein einfaches Anrechnungsmodell ersetzt die bisherige Höchstzuverdienstgrenze. 6.300 Euro pro Jahr sind nun anrechnungsfrei, jeder Verdienst darüber hinaus wird mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Arbeitgeber missbrauchen seit Jahren Leiharbeit und Werkverträge dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Etwa eine Million Menschen sind zurzeit als Leiharbeitnehmerin und Leiharbeitnehmer tätig. Ihr Lohn ist oft geringer als derjenige der Stammbelegschaft. Zudem haben sie schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte.

Leiharbeit und Werkverträge sollen wieder ihrem eigentlichen Zweck dienen und ein unkompliziertes Instrument für Unternehmen sein, um Auftragsspitzen abzuarbeiten und zeitlich begrenzte Personalengpässe zu überbrücken.

Leiharbeitnehmer sollen künftig nach neun Monaten für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn bekommen wie die Stammbelegschaft – gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Zudem soll eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten gelten. Wird diese überschritten, entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihbetrieb. Damit soll dem dauerhaften Einsatz von Leiharbeitskräften entgegengewirkt werden. 2020 findet eine Evaluierung der Arbeitnehmerüberlassung auch mit Blick auf die Höchstüberlassungsdauer und gleiche Bezahlung statt.

Über meine Termine, meine Person, meine Positionen und unsere kostenlosen Beratungsangebote informiert ständig meine Homepage www.florian-post.de – gerne sende ich Ihnen auch regelmäßig meinen Newsletter zu (einfach eine Mail an: florian.post.ma03@bundestag.de)

Ihr Florian Post
Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden

Artikel vom 13.12.2016
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