Wegen Schädling: Baumfällung in der Messestadt

Spuren des Asiatischen Laubholzbockkäfers entdeckt – 248 Bäume werden gefällt

Ein tückischer Geselle: Der Asiatische Laubholzbockkäfer schädigt während seines Entwicklungsstadiums Bäume durch Fraß so stark, dass dieser absterben kann.	Foto: LfL

Ein tückischer Geselle: Der Asiatische Laubholzbockkäfer schädigt während seines Entwicklungsstadiums Bäume durch Fraß so stark, dass dieser absterben kann. Foto: LfL

München/Riem · In der Messestadt Riem wurden nah am Stadtrand an Bäumen Spuren des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) entdeckt.

Asiatischer Laubholzbockkäfer - ALB
Themenseite zum meldepflichtigen Anoplophora glabripennis, Abk.: ALB

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat im Vollzug von Vorgaben des Bundes und der EU deshalb angeordnet, dass Straßenbäume am De-Gasperi-Bogen sowie am Sigmund-Riefler-Bogen und in der ­Otto-Perutz-Straße entfernt werden müssen. Die Stadt ­München hat als Grundstückseigentümerin den Anordnungen der zuständigen staatlichen Behörde Folge zu leisten; einen Handlungs- bzw. Ermessensspielraum gibt es hierbei nicht. Die gleiche Pflicht trifft Privatgrundstücke.

Es müssen 156 Bäume auf öffentlichem und 92 Bäume auf privatem Grund entfernt werden. Gemäß Stadtratsbeschluss unterstützt das Baureferat (Gartenbau) die verpflichteten Privatbetroffenen bei deren Maßnahmen.

Die Arbeiten haben am Mittwoch, 20. Juli, am De-Gasperi-Bogen begonnen und werden abschnittsweise bis Freitag, 5. August, durchgeführt. Dabei müssen Fahrbahnen verengt werden; Parkbuchten sind zeitweise nicht nutzbar. Alternative Parkmöglichkeiten sind auf dem Messegelände eingerichtet (Einfahrt 11b in der Paul-Henri-Spaak-Straße).

Unterdessen hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrats in der Sitzung vom 20. Juli beschlossen, private Grundstückseigentümer, die in den durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) befallenen Zonen Waldperlach und Riem Laubgehölze nachpflanzen, finanziell zu unterstützen. Das Konzept gilt auch für etwaige zukünftige Be­falls­zonen in München und ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt. Mit dem Zuschuss soll ein Anreiz geschaffen werden, in den Befallszonen noch 2016, ansonsten spätestens 2017 nachzupflanzen. Der Zuschuss wird gegen Nachweis einer Rechnung gewährt.

Gefördert werden nur Nachpflanzungen gemäß einer Pflanzliste für ALB-freie Gehölze. Es werden Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Kosten der Nachpflanzung gewährt. Die genauen Konditionen des Zuschusskonzeptes sind online unter www.muenchen.de/lbk einsehbar.

Artikel vom 21.07.2016
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