Alternative in Sicht?

Maxvorstadt · Einbahnregelung im Pinakothekenviertel wird diskutiert

Wie eine kleine Autobahn: Die dreispurige Einbahnregelung im Pinakothekenviertel kommt auf den Prüfstand.	Foto: js

Wie eine kleine Autobahn: Die dreispurige Einbahnregelung im Pinakothekenviertel kommt auf den Prüfstand. Foto: js

München/Maxvorstadt · Eine langjährige Forderung des Bezirksausschusses Maxvorstadt (BA 3) könnte nun endlich realisiert werden. Das Planungsreferat hat dem Stadtteilparlament kürzlich ein Konzept zur Umgestaltung des Verkehrs rund um die Pinakotheken vorgestellt.

Die Einbahnregelungen in der Gabelsberger Straße, der Theresienstraße und der Türkenstraße sollen im Bereich der Museen wegfallen und der Verkehr dadurch reduziert und verlangsamt werden. Geopfert werden müssen dafür jedoch 90 Parkplätze. In der Beschlussvorlage, die das Planungsreferat dem Stadtrat am 15. April zur Entscheidung vorlegen will, sind weitreichende Änderungen enthalten. Die Gabelsberger Straße soll künftig zwischen der Türkenstraße und der Arcisstraße und die Theresienstraße von der Türkenstraße bis zur Luisenstraße in beide Richtungen befahrbar sein. In der Türkenstraße soll die Einbahnstraße zwischen der Gabelsberger Straße und der Theresienstraße aufgehoben werden. »Mit ihren drei Spuren und der fehlenden Randbebauung ist die Gabelsberger Straße wie eine kleine Autobahn mitten in der Stadt«, erklärt Ulrich Hering vom Planungsreferat. Die derzeitige Situation verführe zu hohen Geschwindigkeiten. Durch die Einführung von Gegenverkehr würden die Autofahrer gebremst.

Eine Modellrechnung habe außerdem ergeben, dass die Neuregelung das Verkehrsaufkommen in den angrenzenden Bereichen um das Kunstareal um etwa 15 Prozent senken werde. Dies stehe jedoch vor allem in Zusammenhang mit der geplanten Sanierung des Altstadtringtunnels, der die Autos direkt in die Brienner Straße leiten werde, erklärt Hering. Davon würden auch die Wohngebiete der Maxvorstadt profitieren: »Durchgangsverkehr in der Steinheilstraße, der Enhuberstraße und der Schwindstraße ist nicht wünschenswert.«

Wegfallen müssten zur Realisierung der Maßnahme aber insgesamt 90 Parkplätze vor der Alten Pinakothek, der Pinakothek der Moderne und der Hochschule für Film und Fernsehen (HFF). Allerdings seien die Anwohner davon kaum betroffen, versichert Hering: »In der Gabelsberger Straße an der HFF stehen die Stellplätze nachts meistens leer, die Bewohner des Viertels parken dort nicht.« Zudem sei geplant, über Änderungen der Nutzungsvorschriften in den jeweiligen Parklizenzgebieten einen Ausgleich zu schaffen.

Der BA begrüßt die Pläne der Stadtverwaltung zwar. »Viele unserer Forderungen sind darin enthalten«, sagt Christian Krimpmann (CSU), der Vorsitzende des Gremiums. Kritisiert worden sei im Stadtteilparlament jedoch der fehlende Zeitplan: »Wir beackern dieses Thema seit mehr als 30 Jahren und nichts ist passiert.« Eine zeitliche Prognose zur Umsetzung des Projekts will Hering allerdings nicht abgeben. Beschlossen hat der Stadtrat das Vorhaben nämlich schon in den 1980er-Jahren. Das unter dem Namen »Alternative 5« bekannte Verkehrskonzept zur Revidierung der Einbahnregelungen in der Gabelsberger Straße und der Theresienstraße, die ursprünglich als Provisorium zu den Olympischen Spielen von 1972 eingeführt worden waren, gebe es schon lange.

Aus politischen Gründen sei es aber nie zu einer Realisierung gekommen: »Mit dem Bau des Petueltunnels sind viele andere Dinge zurückgestellt worden.« Krimpmann indes ist optimistisch. »So nah wie jetzt waren wir noch nie an der Lösung dieses Verkehrsproblems«, sagt er. Hering dagegen ist vorsichtiger. Für das Verfahren müssten zum Beispiel die Ampeln neu beschafft werden, dazu sei eine europaweite Ausschreibung nötig: »Dazu benötigen wir mindestens ein halbes Jahr.« Zunächst müsse aber der Stadtrat eine Grundsatzentscheidung treffen. Dann könne das Baureferat mit einer Detailplanung beginnen. Frühestens sei mit einer Realisierung in zwei Jahren zu rechnen: »Es kann aber auch sehr viel länger dauern«, so Hering. Julia Stark

Artikel vom 24.03.2015
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