Letzte Erhöhung vor 14 Jahren

Aufwandsentschädigung für Schulweghelfer in München wird angehoben

Schulweghelfer erfüllen eine wichtige Aufgabe. Aktuell sucht die Stadt München wieder 30 Helfer.	Foto: Archiv

Schulweghelfer erfüllen eine wichtige Aufgabe. Aktuell sucht die Stadt München wieder 30 Helfer. Foto: Archiv

München · Inzwischen gehören sie in ganz München morgens und mittags zum oft hektischen und verkehrsreichen Straßenbild dazu. Schulweghelfer sichern Kreuzungsbereiche und Straßenübergänge für Schulkinder ab.

Dabei sind sie alle ehrenamtlich tätig und investieren Sommer wie Winter viele Stunden, damit Münchens Kinder sicher ihren Weg zur Schule und auch wieder nach Hause bestreiten können. Nun erhöhen die Kooperationspartner CSU und SPD mit einem gemeinsamen Antrag nach 14 Jahren die Aufwandsentschädigung auf 8,50 Euro pro Stunde bzw. den Tageshöchstsatz von 18 Euro. Bei der Euro-Umstellung 2001 wurde der Satz zuletzt auf 5,80 Euro bzw. 14,50 Euro erhöht.

Stadtrat Hans Podiuk, Vorsitzender der CSU-Fraktion: »Nicht zu unrecht werden die Schulweghelfer aufgrund ihrer leuchtend-gelben Jacken auch gerne als gelbe Engel bezeichnet. Ihr ehrenamtliches Engagement bei Wind und Wetter ist ein großer Dienst für die Allgemeinheit und im Besonderen für die Sicherheit unserer Schulkinder. Daher ist es nun nach 14 Jahren wieder einmal Zeit, mit einer angemessenen Erhöhung der Aufwandsentschädigung Dankeschön zu sagen.«

Sein SPD-Kollege Alexander Reissl spricht ein drängendes Problem an: »In München werden derzeit mindestens 30 weitere Schulweghelfer gesucht, die darauf achtgeben, dass unsere Grundschüler sicher zur Schule und zurück kommen. Die Erhöhung der Pauschale ist vielleicht ein kleiner Anreiz für weitere Menschen, diese Aufgabe zu übernehmen. Wir bedanken uns bei allen 530 Helfern, die in unserer Stadt bereits im Einsatz sind: Sie machen einen sehr wichtigen Job!«

Wer Interesse hat, Schulweghelfer zu werden, kann sich im Kreisverwaltungsreferat telefonisch unter der Nummer 0 89/2 33-3 96 66 informieren lassen.

Artikel vom 14.03.2015
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