Keine Ausnahme

Räum- und Streupflicht ist geregelt

Garching · Der Winter steht vor der Tür. An manchen Tagen müssen die Autobesitzer jetzt schon in der Früh ihre Scheiben freikratzen. Zum Beginn der Räum- und Streusaison weist die Stadt Garching deshalb auf die geltenden Regelungen zur Räum- und Streupflicht hin.

Notfalls muss man delegieren

Nach der geltenden städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter obliegt die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen bei Glatteis oder Schneeglätte innerhalb der geschlossenen Ortslage dem Straßenanlieger. Das ist der Grundstückseigentümer oder der Nutzungsberechtigte des an einen öffentlichen Weg unmittelbar angrenzenden Grundstücks. Die Gehwege müssen an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 8 bis 20 Uhr vom Schnee freigemacht und gestreut sein. Erforderlichenfalls sind diese Maßnahmen mehrmals am Tage zu wiederholen. Von der Räum- und Sicherungspflicht kann niemand entbunden werden.

Wenn jemand aufgrund von Arbeitszeiten, Abwesenheit oder anderen Umständen nicht in der Lage ist, die Sicherungspflichten selbst ordnungsgemäß auszuführen, ist gegebenenfalls die Hilfe Dritter (Firmen, Hausmeisterdienste, Nachbarn, Verwandte oder die Nachbarschaftshilfe) in Anspruch zu nehmen. Sofern jemand seiner Räum- und Sicherungspflicht nicht nachkommt, muss er mit zivil- und strafrechtlichen Folgen rechnen. Eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der städtischen Verordnung kann zudem mit einer Geldbuße geahndet werden.

Erfasst von dieser Räum- und Sicherungspflicht sind die Geh- bzw. Radwege in der gesamten Breite oder, falls es keine gibt, die öffentliche Straße in einer Breite von einem Meter sowie auch die an das Grundstück angrenzenden oder das Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen. Der Schnee ist am Rande des Gehweges oder der Fahrbahn so zu lagern, dass keine Behinderung des Verkehrs eintritt. Abflussrinnen, Hydranten Kanaleinlaufschächte, Fußgängerüberwege muss man frei halten.

Gemeinde stellt Splittkisten auf

Wie in den vergangenen Jahren werden von der Stadt wieder etwa hundert Splittkisten im Raum Garching aufgestellt und befüllt. Sie stehen den Grundstückseigentümern zur Verfügung. Die Hausmeister großer Wohnanlagen, die größere Mengen Splitt benötigen, werden aber gebeten, sich nicht an diesen Splittkisten zu bedienen.

Artikel vom 19.11.2013
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