Der ADAC sagt, was geht, wenn nichts mehr geht

Diese Regeln gelten im Stau

Wichtig: Bereits bei stockendem Verkehr an die Rettungsgasse denken!	Foto: ADAC

Wichtig: Bereits bei stockendem Verkehr an die Rettungsgasse denken! Foto: ADAC

München · Am Wochenende startet Bayern in die Herbstferien. Staus vor allem am Samstag und Sonntag sind deshalb vorprogrammiert.

Besonders betroffen sind dann wieder die A9 Nürnberg – München von Ingolstadt bis zum Autobahndreieck München Nord, die A 99 Ostumfahrung München Richtung Salzburg, die A 8 München – Salzburg und die A 93 vom Inntaldreieck Richtung Kufstein. Welche Regeln bei zähfließendem oder stehendem Verkehr zu beachten sind, erklärt der ADAC.

Die nächste Raststätte scheint unerreichbar. Darf ich auf dem Standstreifen stehen bleiben?

Nein. Das Parken kostet 70 Euro und zwei Punkte.

Darf man sich bei Stop-and-go-Verkehr abschnallen?

Solange der Wagen schneller als mit Schrittgeschwindigkeit rollt, gilt Gurtpflicht. Sonst drohen 30 Euro Strafe. Wer sein Kind nicht anschnallt, zahlt 40 Euro und kassiert einen Punkt in der Verkehrssünderdatei.

Darf ich aus dem Auto aussteigen?

Nur bei länger stehendem Verkehr auf allen Fahrspuren. Vorsicht auf Motorradfahrer, die sich durchschlängeln!

Ist Rückwärtsfahren oder Wenden erlaubt, um zur letzten Ausfahrt zu fahren?

Niemals! Rückwärtsfahren kostet auf der Standspur 130 Euro und vier Punkte, Wendemanöver 200 Euro, vier Punkte und einen Monat Fahrverbot. Selbst das Umdrehen in der Auffahrt ist teuer: 75 Euro und vier Punkte werden fällig.

Ist es erlaubt, auf dem Standstreifen zur nächsten Ausfahrt zu fahren?

Nein. Das kostet 75 Euro und macht zwei Punkte. Ausnahme: Die Polizei oder Schilder geben den Standstreifen frei.

Darf man im Stau am Steuer telefonieren?

Nur wenn der Wagen steht und der Motor abgestellt ist. Ansonsten drohen 40 Euro und ein Punkt.

Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?

Bereits bei stockendem Verkehr nicht erst, wenn Einsatzfahrzeuge zu hören sind.
Faustregel: Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der Fahrspur rechts daneben zu bilden. Bei zwei Spuren müssen Autos auf dem linken Fahrstreifen an den linken Fahrbahnrand ausweichen, die auf der rechten Spur nach rechts. Bei Verstößen drohen mindestens 20 Euro Bußgeld, in Österreich zwischen 726 und 2180 Euro.

Artikel vom 23.10.2013
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