Rechtswidrige Entwässerungssatzung endlich ändern!

Bürokratie als Preistreiber ?

München · Durch die Änderung des Komunalen Abgabengesetzes (KAG) wurde 1993 geregelt, dass Kommunen künftig für diejenigen Teile des Abwasserkanals zuständig sind, die im Bereich des öffentlichen Straßengrundes liegen.

Angesichts widerstrebender Kommunen wurde die Rechtslage mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Juli 2000 ausdrücklich bestätigt und Coburg dazu gezwungen, die rechtswidrigen Bestimmungen der örtlichen Entwässerungssatzung zu ändern.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Herbert Frankenhauser: »Auch München hat rechtswidrig seine Entwässerungssatzung nicht geändert. Aus dem Baureferat liegt mir jetzt ein Schreiben vor, dass die Stadt die Entwässerungssatzung nicht ändern will, sondern an den Innenminister appelliert, die Rechtslage wieder zu ändern und das KAG auf den Stand vor 1993 zurückzudrehen.

Das Baurefeart verweist zur Begründung darauf, dass bei einer Übernahme der Hausanschlüsse durch die Stadt »enorme rechtliche, verwaltungsmäßige und technische Aufwendungen« zu bewältigen wären, die »zu einer deutlich fühlbaren Erhöhung der Entwässerungsgebühren« führen würden . Allerdings würde diese Gebührenerhöhung »nicht zu einer Verbesserung der dann in städtischer Regie zu betreibenden Hausanschlussleitungen führen, sondern in erster Linie der Bewältigung der Umstellungsproblematik dienen«.

Herbert Frankenhauser: »Diese Gebührendrohung ist ein Schlag ins Gesicht der Grundeigentümer und der Mieter, die von der Erhöhung betroffen wären. Ungeniert wird darauf hingewiesen, dass reine Bürokratiekosten eine Gebührenerhöhung erforderlich machen würden. Damit gibt die Stadt selbst zu, dass sie eine uneffiziente Verwaltung hat.« Daher hat sich der Bundestagsabgeordnete auch an den Innenminister gewandt und ihn gebeten, die jetzige Rechtslage unverändert zu lassen.

Herbert Frankenhauser: »Die Stadt muss nun bürgerfreundlich handeln, die Rechtslage akzeptieren und mit einer effizienteren Verwaltung dafür sorgen, dass es nicht zu Gebührenerhöhungen kommt.«

Artikel vom 11.07.2001
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