Proteste am Spieltag geplant

Fußballfans fordern Kennzeichnungspflicht für Polizei

Sollen nicht mehr anonym agieren dürfen: Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten. Foto: A. Wild

Sollen nicht mehr anonym agieren dürfen: Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten. Foto: A. Wild

München · In einer Pressemitteilung informiert die „Initiative für eine transparente und bürgerfreundliche Polizei“ über für den kommenden Spieltag geplante Proteste von Fußballfans aller bayerischen Vereine, die sich im Vorfeld der Landtagswahl für die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten einsetzen.

Die Pressemitteilung der „Initiative für eine transparente und bürgerfreundliche Polizei“ im Originalwortlaut:

Über alle sportlichen Rivalitäten hinweg und in noch nie da gewesener Einigkeit fordern die Fanszenen des TSV 1860 München und des FC Bayern München, der SpVgg Greuther Fürth und des 1. FC Nürnberg, des FC Augsburg und des FC Ingolstadt 04 sowie die Anhänger der Traditionsvereine der dritten Bundesliga und der Regionalliga Bayern am kommenden Spieltag in allen Stadien lautstark und auf Spruchbändern die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten.

Zwei Wochen vor der Landtagswahl wird der Politik deutlich gemacht werden, dass die Fans aus ganz Bayern den Einsatz von weder durch Namen noch durch Nummern identifizier- und individualisierbarer Polizisten nicht länger hinnehmen wollen.

Rund um Fußballspiele kam und kommt es häufig zu Fehlverhalten geschlossener Einheiten. Ohne tatsächliche oder auch nur vermeintliche Rechtfertigungsgründe seitens der Polizei erfolgte Einsätze von Schlagstöcken und Pfefferspray gegen Fußballfans durch das Unterstützungskommando (USK) wie beim Pokalspiel der Spielvereinigung Greuther Fürth gegen den FC Bayern im Jahre 2010 oder beim kleinen Lokalderby zwischen den Bayern und 1860 in München im Jahre 2007 seien hier als Beispiele genannt. Nicht nur in diesen beiden Fällen scheiterte die juristische Aufarbeitung der für die Staatsanwaltschaft zweifelsfrei nachgewiesenen Straftaten und Körperverletzungen durch Polizeibeamte allein daran, dass die Täter uniformiert, behelmt und somit quasi „vermummt“ und durch keinerlei Unterscheidungsmerkmal gekennzeichnet zu Werke gehen konnten.

Abhilfe schaffen kann hier die obligatorische Kennzeichnung von Polizisten im Einsatz durch große, gut lesbare Zahlenkombinationen, wie sie die „Initiative für eine transparente und bürgerfreundliche Polizei“ schon seit längerem fordert. Eine solche Kennzeichnungspflicht ist in den meisten europäischen Ländern und in anderen deutschen Bundesländern bereits Standard und wird sowohl vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als auch von den für Menschenrechtsfragen zuständigen Kommissaren der EU und der UN vorgeschrieben. Das bayerische Innenministerium verweigert sich allerdings ebenso wie die Polizeigewerkschaften einer solchen Kennzeichnungspflicht schon seit vielen Jahren ohne jedes nachvollziehbare Gegenargument.

Artikel vom 28.08.2013
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