Kappungsgrenze

Mieterhöhungen sind gedeckelt

Garching · Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 Prozent, die bislang lediglich in München gilt, auch auf weitere 89 Gemeinden ausgeweitet wird.

Dazu zählen neben der Stadt Garching 20 weitere Gemeinden im Landkreis München, darunter auch die Nachbargemeinden Ismaning, Oberschleißheim und Unterschleißheim, sowie die Gemeinden Neufahrn und Eching im Landkreis Freising. Die Verordnung ist am 1. August in Kraft getreten und soll dazu beitragen, dass Mieten in Bayern künftig langsamer steigen. Nach Auffassung des Mietervereins Garching-Hochbrück gilt die Kappungsgrenze damit zumindest für Mieterhöhungen, die ab dem Mietmonat August 2013 gelten. Mieterhöhungen, die sich auf die Monate Juli 2013 oder davor beziehen, dürften von der Änderung der Kappungsgrenze hingegen nicht betroffen sein.

Artikel vom 12.08.2013
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