Wer bezahlt die Garchinger U-Bahn?

Ein Finanzierungsüberblick

Garching · Mit dem U-Bahnbau wurde bereits vor einiger Zeit begonnen. Die Streckenführung ist bei der Garchinger Bevölkerung bekannt.

Auch die verschiedensten Details zur Bauausführung sind bekannt. Über die Finanzierung des U-Bahnbaus wurde allerdings noch relativ wenig berichtet.

Die 4,6 km lange Strecke der U6 vom Bahnhof Garching-Hochbrück bis zum Bahnhof Forschungsgelände ist von der Finanzierung her ein Gemeinschaftsprojekt zwischen der Stadt Garching bei München, dem Landkreis München und dem Freitstaat Bayern. Der Freistaat Bayern beteiligt sich so umfangreich an der Finanzierung wegen der Vielzahl an Hochschul- und Forschungseinrichtungen in Garching.

Das Finanzvolumen für die U-Bahnstrecke beläuft sich auf insgesamt netto 342,575 Mio. DM. Für die Finanzierung werden die Kosten in zuwendungsfähige (ca. 307,5 Mio DM) und nicht zuwendungsfähige Kosten (ca. 35 Mio DM) aufgeteilt.

Die zuwendungsfähigen Kosten werden zu 75 % mit Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (= Bundesmittel, die dem Freistaat zur Verteilung überlassen werden) und zu 15 % nach dem Finanzausgleichsgesetz (= Landesmittel) bezuschusst. Diese Bezuschussung entspricht einem Betrag von ca. 276,7 Mio DM.

Zur Finanzierung der verbleibenden zuwendungsfähigen Kosten (= Restanteil von 10 %) sowie der nicht zuwendungsfähigen Gesamtkosten (Baunebenkosten) wurde zwischen der Stadt Garching, dem Landkreis München und dem Freistaat Bayern umfangreiche Finanzierungsvereinbarungen getroffen, die folgendes vorsehen: Der Freistaat Bayern übernimmt 50 % (ca. 33 Mio DM). Die andere Hälfte tragen der Landkreis München zu 2/3 (ca. 21,9 Mio DM) und die Stadt Garching bei München zu 1/3 (ca. 11 Mio DM).

Durch einen Bürgerentscheid wurde entschieden, einen Teil der Strecke zwischen Garching und dem Forschungsgelände unterirdisch zu bauen. Die Mehrkosten für diese unterirdische Streckenführung sind zwar in den Gesamtkosten von netto 342,575 Mio DM enthalten aber aus der Finanzierungsvereinbarung ausgenommen.

Die Finanzierung dieser unterirdischen Streckenführung muss fast ausschließlich von der Stadt Garching übernommen werden, der Landkreis leistet dazu eine Sonderzahlung von 1,5 Mio DM. Der Anteil der Stadt Garching bei München erhöht sich um 13,45 Mio DM, entsprechend verringert sich der Zuschuss nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Insgesamt ergeben sich aktuell deshalb folgende Nettozahlungen der Finanzierungsbeteiligten: Zuschüsse 261,7 Mio DM, Kostenbeteiligung Freistaat Bayern 32,9 Mio DM, Kostenbeteiligung Lkr. München 23,05 Mio DM, Anteil Stadt Garching 24,4 Mio DM. Der Anteil der Stadt Garching an den gesamten Baukosten beträgt 7 %.

Weitere Kosten die auf die Stadt Garching bei München zukommen sind der Erwerb eines U-Bahnzuges sowie die Deckung des jährlichen Betriebskostendefizits. Der U-Bahnzug (17,5 Mio DM) wird zu 75 % aus Zuschüssen finanziert. Die verbleibenden 25 % teilen sich der Landkreis zu 2/3 und die Stadt Garching zu 1/3 (1,6 Mio DM). Beim Betriebskostendefizit übernimmt der Freistaat 50 %. Die übrigen 50 % entfallen auch hier zu 2/3 auf den Landkreis und zu 1/3 auf die Stadt Garching.

Artikel vom 04.07.2001
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