Thema der Woche

München · Unfall mit Blechschaden

Auch bei kleineren Karambolagen sollte man den Unfall richtig abwickeln, um sich nicht strafbar zu machen. 	Foto: ADAC

Auch bei kleineren Karambolagen sollte man den Unfall richtig abwickeln, um sich nicht strafbar zu machen. Foto: ADAC

München · Richtiges Verhalten ist laut ADAC auch nach harmlosen Karambolagen das A und O, um sich nicht strafbar zu machen oder Geld zu verlieren.

Bei Parkremplern beispielsweise reicht es keinesfalls, dem Besitzer des beschädigten Autos eine Visitenkarte oder einen Zettel mit Adresse und Telefonnummer hinter den Scheibenwischer zu klemmen und dann weiterzufahren. Im Sinne des Gesetzes ist das Unfallflucht. Deshalb unbedingt die Polizei informieren, Personalien angeben und den Sachverhalt schildern. Bei einer Kollision sollten die Beteiligten die Unfallsituation fotografieren, bevor sie die Fahrzeuge an den Straßenrand fahren. Somit geht kein wichtiges Beweismaterial verloren.

Wer in solchen Situationen lediglich die Telefonnummern austauscht, kann das Nachsehen haben. Die Unfallbeteiligten müssen die Personalausweisnummern, das Kennzeichen und den Namen des jeweiligen Haftpflichtversicherers notieren. Auch an Zeugen denken. Selbst bei einem Unfall mit Blechschaden sollte man sich die Namen und Adressen von Passanten aufschreiben, die das Geschehen beobachtet haben. Das ist umso wichtiger, wenn Mitinsassen im Auto saßen. Kommt es später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wirken Unbeteiligte glaubwürdiger als Beifahrer. Bei größeren Sachschäden oder wenn vor Ort Unstimmigkeiten darüber herrschen, wer den Unfall verursacht hat, sollten die Beteiligten die Polizei hinzuziehen, auf alle Fälle jedoch, wenn Personen verletzt wurden. Informationen zur korrekten Unfallabwicklung hat der ADAC im Internet unter www.adac.de, Rubrik „Info, Test & Rat“, Menüpunkt „Unfall, Schäden & Panne“ zusammengestellt.

Artikel vom 08.05.2013
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