Stadt verlängert Bewerbungsfrist

Garching · Schöffen gesucht

Garching · Die Bewerbungsfrist für das Amt der Schöffen und Jugendschöffen wurde bis Ende März verlängert. Das teilt die Gemeinde Garching mit.

Für den Bereich der bayerischen Amts- und Landgerichte für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 werden wieder Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Es gab bisher nur geringe Resonanz aus der Garchinger Bevölkerung. Aus diesem Grund wurde der ursprünglich bis zum 20. März festgesetzte Bewerbungsschluss bis Ende März verlängert.

Es gibt fünf Euro pro Stunde

Zum Schöffen oder Jugendschöffen soll nur bestellt werden, wer seinen Wohnsitz in einer Gemeinde des Landkreises hat, deutscher Staatsangehöriger ist, zu Beginn der neuen Gerichtsperiode am 1. April das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Zum Jugendschöffen soll nur bestellt werden, wer über eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung verfügt. Für die Dauer des Einsatzes bei Gericht wird eine Entschädigung von fünf Euro je Stunde zuzüglich Fahrkostenerstattung gewährt. Hausfrauen oder Hausmänner, deren Haushalt mindestens aus zwei Personen bestehen, können darüber hinaus nochmals zwölf Euro je Stunde erhalten.

Man kann auch andere vorschlagen

Interessierte haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Bewerbungen sind zu richten an die Garchinger Stadtverwaltung, Herrn Trier, Zimmer 0.16, Rathausplatz 3, 85748 Garching b. München. Bewerbungsvordrucke liegen im Rathaus bereit und können im Internet auf www.garching.de unter dem Suchbegriff: »Schöffen« heruntergeladen werden. Allgemeine Informationen zum Schöffenamt können auf www.schoeffen.de nachgelesen werden.

Artikel vom 20.03.2013
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