Parteien bekommen Wählerdaten

Garching · Widerspruch erlaubt

Garching · Das Einwohnermeldeamt der Stadt Garching weist darauf hin, dass Parteien und Wählergruppen das Recht haben, im Vorfeld der im September stattfindenden Bundestagswahl von der Stadt die beim Garchinger Einwohnermeldeamt gespeicherten Daten über Wahlberechtigte (Name, Vorname, Anschrift) zu erfahren, sofern diese Wahlberechtigten nicht vorher dieser Datenweitergabe ausdrücklich widersprechen.

Die Widerspruchs-Erklärung ist schriftlich gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Stadt Garching geltend zu machen, sie braucht nicht begründet zu werden und gilt unbefristet. Der Widerspruch kann nur mit einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Stadt Garching wieder zukünftig zurückgenommen werden. Wer bereits für frühere Wahlen eine derartige Widerspruchserklärung abgegeben hat, braucht dies also nicht nochmals zu tun, so die Stadt.

Artikel vom 18.03.2013
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