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KVR muss sich nochmals mit Parkstreifen befassen
Bogenhausen · Straßenseiten verwechselt
Mehrere Parkplätze statt extra Rechtsabbiegespur – das fordern zwei Geschäftsleute an der Abzweigung der Englschalkinger- in die Cosimastraße in Richtung Oberföhring. Foto: hgb
Bogenhausen · »Das ist eine qualifizierte Vertagung«, konstatierte Peter Scheifele, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bezirksausschuss (BA) Bogenhausen, schelmisch grinsend. Zuvor hatten die Kommunalpolitiker teils lachend, teils baff erstaunt einhellig zugestimmt.
Der Hintergrund: In der Erläuterung des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zum Antrag »Schaffung von Parkmöglichkeiten im Kreuzungsbereich Englschalkinger- / Cosimastraße« hatte der Sachbearbeiter die Seiten verwechselt, sich auf die diagonal gegenüberliegende Stelle bezogen. »Der Mann hat eine seitenverkehrte Betrachtung erläutert«, so Martin Tscheu (SPD), Chef des Verkehrsgremiums. Zwei Geschäftsleute hatten angeregt, an der Kreuzung den rechten Fahrstreifen auf der Englschalkinger Straße vom S-Bahnhof kommend, der als Abbiegespur in die Cosimastraße ausgewiesen ist, als Parkbereich einzurichten. Anfang Oktober 2011 hatten sich die Lokalpolitiker die Sache vor Ort angesehen, Tage später im Gremium den Antrag Nr. 08-14 / B 03356 beschlossen und ausgeführt, die mittlere Fahrbahn künftig eben als Abbiege- und Geradeausspur zu markieren. Am dritten Fahrstreifen für den Geradeausverkehr sowie der Bucht für Linksabbieger in die Vollmannstraße soll nichts verändert werden.
Mit Briefdatum 30. 11. 2012 beantwortete das beauftragte Referat für Arbeit und Wirtschaft den Antrag, gab die wesentlichen KVR-Darstellungen weiter. Es heißt da: »aus rechtlichen Gründen problematisch«, »Verlängerung der Parkreihe ab dem Anwesen Englschalkinger Straße 142 bis zur Kreuzung« und »rechtlichen Widerspruch lösen und Parkmarkierung bis zum Ariadneweg entfernen« – also exakt der diagonal gegenüberliegende Bereich der im Antrag dargelegten Stelle. Im Unterausschuss Verkehr wurde bei der Januar-Tagung der Patzer erkannt. Tscheu rief die Behörde an und wurde vertröstet, weil der Sachbearbeiter krank sei. Der BA musste die Sache jetzt also vertagen; er wird das KVR schriftlich auffordern, den damaligen Antrag nochmals zu überprüfen. hgb
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