Rampe an der Buschingstraße nicht benutzbar

Bogenhausen · Durch Pfosten behindert

Rollstuhlfahrer haben keine Chance an den zwei  angebrachten Pfosten, einer oben, einer unten,  vorbeizukommen.	Foto: ikb

Rollstuhlfahrer haben keine Chance an den zwei angebrachten Pfosten, einer oben, einer unten, vorbeizukommen. Foto: ikb

Bogenhausen · Schildbürger- und Pfostenstreich kombiniert – das muss man erst einmal hinbekommen: An einer Treppe mit danebenführender Rampe an der Buschingstraße 47 zum Schreberweg werden »Kinderwagen und Rollstuhlfahrer« auf die Rampe verwiesen, doch zwei Pfosten versperren den Weg.

Bei der Aktion Stadtteilcheck »Auf Herz und Rampen prüfen« des Kreisjugendrings entdeckten, so Projektleiterin Marie-Luise Hess, die Mädchen und Buben des Kindertreffs Bogenhausen beim Gang entlang der Buschingstraße die »an beiden Enden der Rampe mittig angebrachten Pfosten, so dass ein gefahrloses Durchkommen unmöglich ist«, wie die Initiative an den Bezirksausschuss (BA) schreibt. Und: »Wir bitten die Pfosten, die vermutlich für den Radfahrverkehr angebracht sind, zu entfernen oder so weit von der Rampe wegzusetzen, dass ein gefahrloses Durchkommen möglich wird.« Angesichts der beigefügten Fotos blickten sich die Kommunalpolitiker verwundert und zugleich verständnislos an.

»Beim Check ist uns aufgefallen, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Stuntz-/Richard-Strauss-Straße mit einem taktilen Signal ausgestattet wurde. Hierfür möchten wir uns auch im Namen des Kindertreffs herzlich für Ihr Engagement bedanken«, heißt es weiter im Brief von Marie-Luise Hess. Und zugleich bittet sie das Gremium, sich auch dieses Mal wieder für die Anliegen der Kinder einzusetzen. Denn: »Der Bordstein an der Buschingstraße an der Ecke Beblostraße bei den Glascontainern ist nicht abgesenkt. Eine Absenkung auf drei Zentimeter ist erforderlich, damit Rollstuhlfahrer diese passieren können, der Unterschied für Blinde jedoch noch ertastbar bleibt.« Dasselbe ist auf Höhe des Getränkemarkts notwendig. Auffallend ist dabei, dass jeweils der Gehweg auf einer Straßenseite abgesenkt ist, nicht aber auf der gegenüberliegenden Seite. ikb

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Artikel vom 25.10.2010
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