Veröffentlicht am 27.04.2022 00:00

Offene Fragen

GWG Hausverwaltung in der Badgasteiner Straße 6. (Foto: lsc)
GWG Hausverwaltung in der Badgasteiner Straße 6. (Foto: lsc)
GWG Hausverwaltung in der Badgasteiner Straße 6. (Foto: lsc)
GWG Hausverwaltung in der Badgasteiner Straße 6. (Foto: lsc)
GWG Hausverwaltung in der Badgasteiner Straße 6. (Foto: lsc)

Im Oktober hatte die Bürgerversammlung einstimmig einen Antrag zu regelmäßigen Mieterversammlungen für Mieterinnen und Mieter der GWG (Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH) unterstützt, in denen die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner ernsthaft geprüft werden sollten. Anlass für das Ansuchen waren laut Antragssteller „neuerliche Verbote” durch die GWG von Blumen an Fenstern sowie von Mietern selbst aufgestellten Sitzgelegenheiten. Auf Anfragen der Mieter, warum diese Verbote überhaupt notwendig seien, antworte die GWG laut dem Bürger nur, dass sie als Eigentümer das Recht dazu habe. „Aus Sicht von vielen Bewohnern sind solche Verbote an sich nicht geeignet, um das gemeinsame Zusammenleben zu verbessern“, so der Antragssteller, der sich dafür aussprach, dass Konflikte gemeinsam gelöst werden sollten.

Keine generelle Ablehnung

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat auf den Antrag aus der Bürgerversammlung reagiert. In einem Antwortschreiben an den Sendlinger Bezirksausschuss (BA 6) heißt es, dass die GWG offen sei für Mieterversammlungen und sich über das damit ausgedrückte Interesse der Mieterinnen und Mieter an ihrer Wohnanlage freue. Damit die gewünschten Versammlungen zukünftig stattfinden können, müssten aber noch offene Fragen wie nach dem geeigneten Ort und der Häufigkeit der Versammlung beantwortet werden. Zudem müsse vorab geklärt werden, welche Mieterinnen und Mieter betroffen sind. Ebenfalls sollten die eingebrachten Wünsche und Anregungen „mit den vertraglichen Vereinbarungen gemäß Mietvertrag abgeglichen” werden. Es gehe beispielsweise auch um Fragen bezüglich der Haftung. „Ablehnungen werden fundiert begründet und basieren meist auf verkehrssicherungstechnischen Situationen und den daraus resultierenden Haftungsunsicherheiten heraus”, so das Referat für Stadtplanung und Bauordnung.

Haftung muss geklärt sein

Das zuständige Referat geht in seinem Antwortschreiben auch auf die in der Bürgerversammlung durch den Antragssteller eingebrachten Beispiele mit Blumen auf Fensterbänken und die durch Mieter selbst aufgestellten Sitzgelegenheiten ein. „Bei von Mieter*innen eingebrachten Tischen handelt es sich um Gegenstände, für die der Vermieter keine Verantwortung übernimmt, z. B. für mögliche Verletzungen, weil Kinder auf den Tischen spielen”, so die Erklärung. Wenn die Haftung eindeutig geklärt sei, könnten Tische tagsüber gerne genutzt, müssten jedoch jeden Abend wieder sicher verstaut werden. Ähnlich begründet das Referat die Ablehnung in Bezug auf Pflanzen auf den Fensterbänken. „Sollte ein technischer Sicherheitsnachweis von einer Fachfirma erbracht werden, werden ungiftige heimische Pflanzen angebracht und die welken Blätter eigenständig entsorgt, ohne die Nachbarschaft damit zu beeinträchtigen (auch nicht durch unkontrolliertes Gießwasser), ist eine Duldung grundsätzlich möglich.”

north